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philipp1990
Ich habe ihm das nicht unterstellt, er hat meine Reklamationen einfach abgelehnt.Wenn Du mir gleich mal Betrug unterstellst, melde ich mich auch nicht mehr.
Die Fenster sind im Vertrag mit 0,9 beschrieben. Da kann man sich streiten.
Unser letztes Gespräch war, dass die Fußbodenheizung, hätte ich nachgefragt, kostenlos in der
Also wäre es sinnvoll einen Gang zur Verbraucherschutzzentrale zu gehen?Punkt 8 der Baubeschreibung spricht von Reihenmittelhäusern, was ich als Hinweis auf ein Bauträgerprojekt lese, und daß der GU dementsprechend eventuell gar nicht Euer GU sein könnte, sondern derjenige Eures BT ?
Damit erkennt er Euch zumindest als legitimen Anspruchsteller an ihn an. Seine Zurückweisung hättet Ihr als "Kriegserklärung" lesen müssen - also als dringenden Hinweis, darauf unverzüglich durch einen Volljuristen zu replizieren. Ob dies ein "eigener" Rechtsanwalt oder derjenige eines Verbraucherschutzvereines wäre, ist dabei nachrangig. Der hätte ihm auch gleich eingeschenkt, daß seine Halluzination der humorvollen Garantiebedingung ...
... ich sachma "vom Baugesetzbuch nicht gedeckt" würde ;-)