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Wohl wahr, unbeschränkte Vollmachten können durchaus das Füllhorn für Nutznießer seinDie gesamte Planung sollte Deinen Vorstellungen entsprechen. Aber wenn Du den Bauantrag unterschrieben hast und für den Entwässerungsantrag eine Vollmacht, sieht's schlecht aus (so ausm Bauch heraus).
v.g.