S
sauerpeter
Hallo,
mal eine allgemeine Frage: Wenn im Grundbuch ein Grundstück als Gartenland ausgewiesen ist, sagt das doch nicht zwingend etwas über seine Bebaubarkeit aus oder? Das Grundstück befindet sich in einem Gebiet, wo schon viele Einfamilienhaus gemäß §34 errichtet worden. Die drei unmittelbaren Nachbargrundstück sind alle mit einem Einfamilienhaus bebaut, auch ist das Grundstück mit Abwasser und Wasser angeschlossen. Das Gebiet, in welcher das Grundstück liegt, ist als Wohnbaufläche ausgezeichnet.
Allein das deutet doch schon daraufhin, dass das Grundstück trotzdem bebaut werden kann oder? Abgesehen jetzt mal von Grunddienstbarkeiten.
mal eine allgemeine Frage: Wenn im Grundbuch ein Grundstück als Gartenland ausgewiesen ist, sagt das doch nicht zwingend etwas über seine Bebaubarkeit aus oder? Das Grundstück befindet sich in einem Gebiet, wo schon viele Einfamilienhaus gemäß §34 errichtet worden. Die drei unmittelbaren Nachbargrundstück sind alle mit einem Einfamilienhaus bebaut, auch ist das Grundstück mit Abwasser und Wasser angeschlossen. Das Gebiet, in welcher das Grundstück liegt, ist als Wohnbaufläche ausgezeichnet.
Allein das deutet doch schon daraufhin, dass das Grundstück trotzdem bebaut werden kann oder? Abgesehen jetzt mal von Grunddienstbarkeiten.