Theoretisch ja, aber den Gang kannst Du Dir sparen. Wenn es im Bebauungsplan ausgewiesen wird oder aber Du anderweitig eine Baugenehmigung erwirkst, wird nach der Fertigstellung des Gebäudes das Grundbuch/Kataster aktualisiert.
Es gibt Spezialfälle, wo man das vielleicht erst im Grundbuch berichtigen kann/sollte, glaube aber kaum, dass das bei Dir zutrifft. Du hast ja schon grundsätzlich grünes Licht vom Bauamt, insofern würde ich da keine Energie vergeuden.
MfG
Dirk Grafe