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TMeyer61
Hallo,
wegen der MwSt-Reduzierung ab 01.07.2020 auf 16%:
Klar ist mittlerweile, dass bei einem schlüsselfertigen Einfamilienhaus die Berechnung der Mehrwertsteuer (entweder 19 oder eben 16%) ab dem Zeitpunkt der Endabnahme (=Leistungserbringung) berechnet wird.
Nun habe ich gelesen, dass wenn absehbar das Haus erst ab dem 01.01.2021 schlüsselfertig gebaut sein und die Endabnahme entsprechend erst nach dem 01.01.2021 erfolgen würde (d.h. entsprechend wieder 19% MwSt), die Möglichkeit besteht, mit dem Generalunternehmer/Bauträger eine "Vereinbarung über Teilleistungen" vereinbart werden könnte, in der die Abnahme einzelner Gewerke noch vor dem 01.01.2021 festgelegt wird. DIESE VEREINBARUNG MUSS jedoch vor dem Zeitpunkt der MwSt-gesetzesänderung (= 01.07.20) zwischen den Beteiligten geschlossen werden. Ansonsten würde sie nicht von den Finanzämtern akzeptiert werden, wohl weil es spätestens ab dann den deutlichen Anschein einer Gefälligkeit aufzeigen würde.
Das gilt für diejenigen, die jetzt gegenwärtig bauen oder in den nächsten Wochen beginnen.
Hat jemand damit Erfahrungen, wie es aussieht (3-Zeiler, beide unterschreiben, z.B. Abnahme der Gewerke X, Y, Z wird nach Fertigstellung noch in 2020 vereinbart) oder es etwas komplizierter ist?
wegen der MwSt-Reduzierung ab 01.07.2020 auf 16%:
Klar ist mittlerweile, dass bei einem schlüsselfertigen Einfamilienhaus die Berechnung der Mehrwertsteuer (entweder 19 oder eben 16%) ab dem Zeitpunkt der Endabnahme (=Leistungserbringung) berechnet wird.
Nun habe ich gelesen, dass wenn absehbar das Haus erst ab dem 01.01.2021 schlüsselfertig gebaut sein und die Endabnahme entsprechend erst nach dem 01.01.2021 erfolgen würde (d.h. entsprechend wieder 19% MwSt), die Möglichkeit besteht, mit dem Generalunternehmer/Bauträger eine "Vereinbarung über Teilleistungen" vereinbart werden könnte, in der die Abnahme einzelner Gewerke noch vor dem 01.01.2021 festgelegt wird. DIESE VEREINBARUNG MUSS jedoch vor dem Zeitpunkt der MwSt-gesetzesänderung (= 01.07.20) zwischen den Beteiligten geschlossen werden. Ansonsten würde sie nicht von den Finanzämtern akzeptiert werden, wohl weil es spätestens ab dann den deutlichen Anschein einer Gefälligkeit aufzeigen würde.
Das gilt für diejenigen, die jetzt gegenwärtig bauen oder in den nächsten Wochen beginnen.
Hat jemand damit Erfahrungen, wie es aussieht (3-Zeiler, beide unterschreiben, z.B. Abnahme der Gewerke X, Y, Z wird nach Fertigstellung noch in 2020 vereinbart) oder es etwas komplizierter ist?