"Bieterverfahren" (Grundstück)

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A

andre_xs

Hallo Allerseits,
wie bereits in einem anderen Thread erklärt haben mein Bruder und ich ein Außenbereich/Grünlandfläche Grundstück geerbt, welches wir gerne verkaufen würden. Es ist inseriert und es haben auch einige Leute Interesse.

Ich habe vom Bieterverfahren gehört, bei dem am Ende einer Frist alle Interessenten ein Angebot einreichen, und man verkauft an den Höchstbietenden.

Was ich mich frage: Warum macht man als Verkäufer da nicht mehrere Runden von? Wie in einer Auktion. Also nach der ersten Runde werden wieder alle informiert "Aktuelles Höchstgebot ist XXX€, möchte jemand mehr bieten?" Ich leben in England, und hier sind Hauskäufe viel mehr hin-und-her verhandeln mit verschiedenen Interessenten, und nicht nur eine einzelne Runde...

Oder habe ich etwas übersehen?

Vielen Dank & viele Grüsse,
Andre

(P.S. Falls im falschen Forum, bitte verschieben!)
 
Y

ypg

Warum sollte man das Herumge-eier-e von den Engländern übernehmen?

- Ziel des Bieterverfahren ist, als Verkäufer schnell an die effektiv größte Summe zu gelangen.
- Das Bieterverfahren ist auch meist geheim.
- Eine zweite Runde könnte es geben.
- Es ist nicht zu verwechseln mit einer Versteigerung.
 
S

SoL

Mehrere Runden sind kein Problem. Generell bist du Recht frei.
Mal als Beispiel direkt aus Immoscout:
Infos zum Bieterverfahren:

Immobilien über das Bieterverfahren zu kaufen, ist eine zusätzliche und zeitgemäße Vermarktungsart. Im Vorfeld muss erwähnt werden, dass es sich hierbei um keine Versteigerung und keine Auktion handelt. Der entscheidende Unterschied hierzu ist das Ende eines Bieterverfahrens. Am Ende einer Versteigerung oder Auktion steht der Zuschlag, während beim Bieterverfahren am Ende nur der Preis gefunden ist.

Gebotsabgabe:

Nur Sie als Interessent für das Kaufobjekt bestimmen allein, was Ihnen das Objekt wert ist und welches Kaufpreisgebot Sie abgeben möchten. Dieses Kaufpreisgebot muss innerhalb der genannten Frist nach der Bieterbesichtigung schriftlich per Post oder E-Mail vorliegen.

Für eine gültige Gebotsabgabe ist ausschließlich der von uns ausgegebene Vordruck „Gebotsabgabe zum Bieterverfahren“ zu verwenden.

Sie werden, sofern Sie Höchstbietender sind, nach Ende der Abgabefrist benachrichtigt, ob Ihr Gebot vom Verkäufer angenommen wird (Verkäuferzustimmung vorbehalten). Der Verkäufer ist nicht verpflichtet das Höchstgebot anzunehmen. Sollte der Verkäufer das Höchstgebot nicht annehmen, erhalten alle angemeldeten Interessenten das aktuelle Höchstgebot mitgeteilt. In einer neu festgesetzten Abgabefrist haben alle Interessenten die Möglichkeit ein neues Kaufpreisgebot abzugeben. Auch hier bleibt die Verkäuferzustimmung vorbehalten. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch in dieser Zeit einen weiteren Besichtigungstermin und klären sämtliche Fragen.
 
11ant

11ant

wie bereits in einem anderen Thread erklärt haben mein Bruder und ich ein Außenbereich/Grünlandfläche Grundstück geerbt, welches wir gerne verkaufen würden. Es ist inseriert und es haben auch einige Leute Interesse. [...]
Oder habe ich etwas übersehen?
Dein unerschütterlicher Glaube, daß ausgerechnet eine Retentionsweide die Geschichte der skurrilsten Rekordgebote neu schreiben wird, hat schon etwas bewundernswertes !
 
F

Fuchsbau35

Das oben beschriebene Verfahren mag ja zeitgemäß sein. Ich als Bieter würde mich bei mehreren Runden zur weiteren Preissteigerung wahrscheinlich irgendwann veräppelt fühlen. Wenn die Angebote nicht passen, dann soll doch der Verkäufer gleich seinen Wunschpreis nennen. Es steht ja jedem Kaufinteressenten frei, mehr zu bieten als der aufgerufene Wunschpreis, um die Konkurrenz auszustechen und sich das Objekt zu sichern. Warum also so ein Mumpitz mit mehreren Runden?
 
Tolentino

Tolentino

Naja als Mitbietender fände ich es aber auch doof, nicht nochmal nachbessern zu können.
Wenn es am Ende vielleicht an 5 TEUR gescheitert ist...
Deswegen finde ich diese verdeckten Bieterverfahren ziemlich oll.
Ich fände eine Art Verfahren, wo jeder das aktuelle Höchstgebot sehen kann gerade noch OK. Ansonsten bin ich auch eher für Wunschpreis - Angebot - Zuschlag - Notar Vertrag.
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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