Einige Spekulationen: Bei der Blockheizkraftwerk Größe würde ich sagen, dass es sich um eine genehmigungspflichtige Anlage handelt. Das Blockheizkraftwerk an sich ist zwar unter 1 MW FWL, aber nicht gerade weit drunter. Da das Blockheizkraftwerk nicht so ausgelegt sein wird, dass es ganzjährig das Wärmenetz allein speisen kann, wird auch ein Heizkessel oder alternative Wärmeanlage vorhanden sein, wodurch dank der Additionsregel eine Genehmigungspflicht besteht. Zumindest theoretisch, da einige Genehmigungsbehörden es anders sehen - aber vllt für dich als Joker in der Hinterhand.
Weißt du was es für ein Gartenbetrieb ist? Wenn sie vordergründig Wärme benötigen, wird das Blockheizkraftwerk wohl wärmegeführt gefahren und damit nicht im Kondensationsbetrieb. Generell werden Blockheizkraftwerk in der Größenordnung bei städtischen Werken meist wärmegeführt gefahren - positive und etwas innovativere Ausnahmen gibt es natürlich.
Wenn ich mir den Plan anschaue, würde ich nicht allzu große Sorgen haben, wenn ihr nicht sehr empfindlich seid. Eine gegenläufige Ausrichtung des Garten wäre natürlich positiv, aber auch so ist es ein recht großer Abstand inkl. Haus dazwischen bei einer hoffentlich modern gebauten Anlage.
Vielleicht einfach mal mit einer Messapp durch die Gegend ziehen. Das ist natürlich absolut ungenau, aber man hat vielleicht eine grobe Orientierung - dabei beachten, dass ein Blockheizkraftwerk (der Motor selber, nicht die Nebenanlagen) eine tieffrequente Lärmquelle darstellt. Vielleicht nehmen einige dies auch wieder als unangenehmer wahr