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rainario1
Hallo zusammen,
da ich bisher recht lange nur "passiv" mitgelesen habe und ich beim ersten Post direkt gesperrt wurde (zu Recht, wegen posten von links ) stelle ich mich nun doch mal kurz vor:
ich bin 40 Jahre alt und möchte mit meiner Braut ein Fertighaus bauen. Streng genommen zwei Doppelhaushälfte.
Ganz streng genommen "bauen lassen" (würde mein Vater sagen).
Wir stehen nun kurz vor der Unterschrift des Werkvertrags, aber der Vertreter unseres "mutmaßlich auserkorenen" Fertighausanbieters möchte den individuellen Vertrags- Passus zum BDT n50 Wert < 1,0 1/h nicht ohne weiteres in den Vertrag aufnehmen.
Er beharrt auf 1,5 1/h, obwohl ich sogar mit dem Leiter der Bauphysik zu dem Thema telefonieren konnte, der meinte: "Im Durchschnitt erreichen wir Werte um 0,9 ... also besser als 1,0... das kriegen wir hin."
Selbst 0,9 wäre meines Wissens nach keine Meisterleistung.
Es handelt sich beim Anbieter um einen der größten Fertighaushersteller in Deutschland.
Begründung des Vertreters:
"Da der Keller bauseits erbracht wird (separater Vertrag) kann nicht sichergestellt werden, dass es ggf.. deshalb Leckagen aufgrund von Öffnungen und Durchdringungen bei der Messung gibt. Es wäre vertraglich zu vereinbaren, dass diese vom Bauherren abzudichten (abdecken, abkleben) sind."
Mein Ziel: ich möchte gern gewährleisten, dass es nicht zu unnötigen Undichtigkeiten kommt, welche dann vom GU als "nichtig" abgetan werden, da die KfW Richtlinie (n50 Wert unter 1,5 1/h) erreicht wurde.
Wir alle wissen, dass die KfW einen Wert <0,6 empfiehlt.
Streng genommen müsste ich den Wert von besser als 0,6 1/h vertraglich einfordern- das erscheint mir allerdings als unrealistisch, das gehen die vermutlich nicht mit.
Wie sonst kann ich den GU dazu bewegen, den BDT mit "Top Ergebnis" zu erfüllen?
Die einfachste Lösung wäre sicher, auf die o.g. Forderung einzugehen, dh es wäre vertraglich zu vereinbaren, dass die Schnittstelle zum Keller vom Bauherren abzudichten (abdecken, abkleben) sind.
Der BDT findet im Rohbauzustand statt, wie in anderen Beiträgen zu lesen, macht das ja durchaus Sinn.
Kann ich die Abdichtung denn im Rohbauzustand schaffen/ gewährleisten?
Knackpunkt: Ist da idR schon die Türe zum Keller verbaut?
Freche Zusatzfrage:
Ich finde den Preis des BDT zu hoch, hier werden pro Doppelhaushälfte 850 Euro aufgerufen, seht ihr da "Spielraum"?
Diese Frage werde ich dem Anbieter auch stellen... will nur vorher mal eure geschätzte Meinung dazu
Danke vorab!
da ich bisher recht lange nur "passiv" mitgelesen habe und ich beim ersten Post direkt gesperrt wurde (zu Recht, wegen posten von links ) stelle ich mich nun doch mal kurz vor:
ich bin 40 Jahre alt und möchte mit meiner Braut ein Fertighaus bauen. Streng genommen zwei Doppelhaushälfte.
Ganz streng genommen "bauen lassen" (würde mein Vater sagen).
Wir stehen nun kurz vor der Unterschrift des Werkvertrags, aber der Vertreter unseres "mutmaßlich auserkorenen" Fertighausanbieters möchte den individuellen Vertrags- Passus zum BDT n50 Wert < 1,0 1/h nicht ohne weiteres in den Vertrag aufnehmen.
Er beharrt auf 1,5 1/h, obwohl ich sogar mit dem Leiter der Bauphysik zu dem Thema telefonieren konnte, der meinte: "Im Durchschnitt erreichen wir Werte um 0,9 ... also besser als 1,0... das kriegen wir hin."
Selbst 0,9 wäre meines Wissens nach keine Meisterleistung.
Es handelt sich beim Anbieter um einen der größten Fertighaushersteller in Deutschland.
Begründung des Vertreters:
"Da der Keller bauseits erbracht wird (separater Vertrag) kann nicht sichergestellt werden, dass es ggf.. deshalb Leckagen aufgrund von Öffnungen und Durchdringungen bei der Messung gibt. Es wäre vertraglich zu vereinbaren, dass diese vom Bauherren abzudichten (abdecken, abkleben) sind."
Mein Ziel: ich möchte gern gewährleisten, dass es nicht zu unnötigen Undichtigkeiten kommt, welche dann vom GU als "nichtig" abgetan werden, da die KfW Richtlinie (n50 Wert unter 1,5 1/h) erreicht wurde.
Wir alle wissen, dass die KfW einen Wert <0,6 empfiehlt.
Streng genommen müsste ich den Wert von besser als 0,6 1/h vertraglich einfordern- das erscheint mir allerdings als unrealistisch, das gehen die vermutlich nicht mit.
Wie sonst kann ich den GU dazu bewegen, den BDT mit "Top Ergebnis" zu erfüllen?
Die einfachste Lösung wäre sicher, auf die o.g. Forderung einzugehen, dh es wäre vertraglich zu vereinbaren, dass die Schnittstelle zum Keller vom Bauherren abzudichten (abdecken, abkleben) sind.
Der BDT findet im Rohbauzustand statt, wie in anderen Beiträgen zu lesen, macht das ja durchaus Sinn.
Kann ich die Abdichtung denn im Rohbauzustand schaffen/ gewährleisten?
Knackpunkt: Ist da idR schon die Türe zum Keller verbaut?
Freche Zusatzfrage:
Ich finde den Preis des BDT zu hoch, hier werden pro Doppelhaushälfte 850 Euro aufgerufen, seht ihr da "Spielraum"?
Diese Frage werde ich dem Anbieter auch stellen... will nur vorher mal eure geschätzte Meinung dazu
Danke vorab!