BlowerDoor Test Pflicht bei Lüftungsanlage und KfW70
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Zuletzt aktualisiert 20.12.2024 Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: BlowerDoor Test Pflicht bei Lüftungsanlage und KfW70 >> Zum 1. Beitrag <<
Nein, es steht nur einmal in #4 drin, ansonsten wird immer eine Verbindung zu den Kontrollierte-Wohnraumlüftungen gezogen - daher fragte ich noch mal nach.
Sicher? Ich dachte ein BlowerDoorTest ist nur erforderlich wenn eine Lüftungsanlage, bzw. eine vorgeschriebene Luftwechselrate eingehalten werden muss?
Soweit ich mich nämlich erinnere hatte unser Energieberater eben nicht gesagt das wir mit dem KfW70 Programm automatisch in der Pflicht sind... Kommt vermutlich auf die genaue Berechnung an.
Sicher? Ich dachte ein BlowerDoorTest ist nur erforderlich wenn eine Lüftungsanlage, bzw. eine vorgeschriebene Luftwechselrate eingehalten werden muss?
Wenn Du Fördergelder über die KfW Bank beantragst, mußt Du auch die energetische Umsetzung des Standards 70, 55, 40, 40+ oder PH nachweisen. Dazu ist ein Blower Door Test imho unerlässlich. Jedenfalls betreuen wir kein BV, wo dieser Test nicht gemacht worden wäre.
Wir haben KFW70 ohne Fördermittel gebaut. Der BDT ist bei unserer Hausfirma so oder so Standard. Sollte eigentlich generell gemacht werden, da er diesbezügliche Mängel am Bau aufdeckt. Und es ist z.B. ein gutes Gefühl, eine Gebäudehülle auf Passivhaus-Niveau (bzgl. der Luftdichtheit) zu haben...