@Farilo
Bor ey. Eine vergessene Kontrollierte-Wohnraumlüftung macht 24/7 eine erhebliche Wohnwertminderung, ein im Hauswirtschaftsraum vergessener Abfluss nur in einem sehr unwahrscheinlich eintretenden Bedarfsfall. So von wegen Argumentation...
( oder sollte der auch anderen Zwecken dienen? )
Im vorliegenden Fall ist eine nachträgliche Anbringung nur mit Teilabriss möglich. Für Recht haben kann man sich hier also auch nichts kaufen.
Versuchen, das Maximum an finanzieller Entschädigung rauszuholen, ist das einzig ratsame in dem Fall.
Allerdings finde ich persönlich schon, dass so ein Fehler nicht mit ein paar hundert Euro abgegolten sein kann.
Wenn ohne anwaltlichen Beistand da Peanuts verteilt werden sollen, halte ich mindestens Beratung durch einen RA vom Fach(!) für angebracht.
Man hat was anderes geliefert bekommen als vereinbart. Umtausch/Nachrüstung unmöglich. Kompensation in Geld der einzige Weg. Hier würde ich den Verantwortlichen durchaus bluten lassen. Ist ja kein nebensächlicher 08/15-Fehler.