KlaRa
Moderator
Ja, das sollte tatsächlich reichen. Dafür benötigt es einen entsprechenden Hinweis im Produktdatenblatt. Diese Angaben sind verbindlich, gegenüber Prospekthinweisen, die vornehmlich (nur) der Verkaufsförderung dienen!Können da Hersteller Garantien dazu geben, bzw. reicht es, wenn da steht "für Fußbodenheizung geeignet"?
Gruß: KlaRa