Bodenbelag Ter Hürne Avatara Multisense

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KlaRa

KlaRa

Moderator
Ich möchte mich nach langer Zurückhaltung zu diesem Thema doch einmal melden.
Schaut man sich einmal die Produktbezeichnung an, ist dieser Bodenbelagtyp in die Gruppe der Laminat-Fußbodenelemente einzugruppieren.
"Avatara Designböden zeichnen sich durch höchste Qualität made in Germany aus. (Persönliche Anmerkung: Nichtssagend!)
Für alle Avatara Designböden gilt eine Garantie von 20 Jahren für den Wohnbereich und 10 Jahren für gewerbliche Nutzung."

Ich bin kein Jurist, doch meine beruflichen Erfahrungen zeigen mir, dass die Definition "Garantie" rechtlich schwerer wiegt als "lediglich" der Begriff "Gewährleistung" (der hier jedoch nicht ausgeführt wurde).
Weil der Begriff "Garantie" unabhängig von der Nutzung gilt, bei Gewährleistung wird die vertragsbedingte Nutzung (beispielsweise übliche Wohnraumbedingungen, aber auch eine ausreichend dimensionierte Schmutzfangmatte) für eine Anerkennung der Beanstandung vorausgesetzt. Diese muss durch den Beanstander nachgewiesen werden - eine nahezu unmögliche Angelegenheit, insbesondere über einen längeren Zeitraum. Zumal bei Kratzern u.a. auch die durchgehende Nutzung, also Verwendung, einer Schmutzfangmatte nachgewiesen werden muss. Wie soll das, bitte, gehen??
Bei "Garantie" sieht die Sache nun wieder anders aus!
Empfohlene Vorgehensweise:
Bevor man sich die Kosten eines gerichtlihen Rechtsstreits oder die eines Rechtsbeistandes auflastet sollte man unbedingt prüfen lassen, ob der Belag die Anforderungen, welche sich nach DIN EN 13329 ergeben müssen, auch erfüllt.
Das wäre beispielsweise an einem unverlegten Element prüfbar. Aufpassen: manche Hersteller arbeiten mit Instituten zusammen, welche die Zertifizierung ausstellen. Man schlägt nicht den Hund, der einen beschützt ...
Bei der Entnahme von Probematerial aus der verlegten Fläche allerdings muss man wieder aufpassen, da die Bedingungen bzw. Anforderungen nach DIN EN 13329 nur für den Auslieferungszustand von Fußbodenelementen gelten!
Hier hilft nur die Meinung des für diesen Belagtyp öffentlich bestellten Sachverständigen, ob die durch eine Prüfung ermittelten Ergebnisse an unverlegten Elementen auch Gültigkeit besitzen für solche, die bereits verlegt wurden.
Um es noch einmal in Kurzform auszudrücken:
1. Entscheidend ist, was im Produktdatenblatt geschrieben steht! Dort sind die verbindlichen Belastungsprofile vorgegeben.
2. Kein juristischer Aufwand, ohne die Fakten durch Prüfung des beanstandeten Materials zu kennen. Das sind die Gegebenheiten in Verbindung mit den Fußbodenelementen. Kratzer, das wissen die Wenigsten, sind von "optischen Markierungen" deutlich zu unterscheiden. Wo liegt der Unterschied? Nun, Kratzer können durch rechtwinkliges Überfahren einer solchen Struktur mit dem Fingernagel gekennzeichnet werden. Bleibt man "hängen", ist es ein Kratzer. Bleibt man nicht hängen, ist es eine "optisch erkennbare Markierung".
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Gruß in die Runde: KlaRa
 
D

dream2023

Hallo zusammen,

Wir haben in unserem Neubau im Untergeschoss den Avatara Landhausdiele grand edition in Eiche Juno verlegt. Leider hab ich euren Thread erst jetzt gefunden. Wir haben zwar bisher nur eine Macke (Einzug war letzte Woche), aber der Boden sieht immer schmutzig aus. Wenn das Licht drauf steht, sieht man überall Flecken und ich muss mehrmals am Tag drüber wischen. Meist sinds Wasserflecken, weil unser kleinster Sohn gerade sabbert.
Das kann doch nicht sein.
Ich überlege zunächst auf unserem Händler zuzugehen, aber ich hab den Boden bereits 2022 gekauft und fürchte er ist aus der Gewährleistung schon raus.
Ich wäre interessiert an euren weitergehenden Erfahrungen und Verhandlungen mit dem Hersteller.

Viele Grüße
 
S

Soni Lang

Hallo,
nun sind auch wir reingetappt und haben uns eine Vinylboden von TerHürne - Design Bodenbelag Avatara 3.0 verlegen lassen. Wir waren extra beim Fachhandel in unserem Ort. Wir haben dem Verkäufer gesagt, dass wir einen strapazierfähigen Bodenbelag brauchen, da unserer Enkelkinder oft bei uns sind und wir keine Löcher oder Strieman auf dem Boden haben möchten. Dieser Verkäufer enpfahl uns den Avarta weil er besonders resistent wäre. Und jetzt haben wir nur Probleme. Genau wie hier berichtet wird, sind Schlieren auf dem Boden vom putzen und es hat auch schon Kratzer drinnen. Genau wie beschrieben war der Verkäufer bei uns zu Hause und war auch Fassungslos wie der Boden aussieht und hat den Vertreter geordert. Der Vertreter, der vor 3Wochen da war hat uns alles mögliche erzählt, dass ich halt trocken nachreiben müsse und er wüsste auch nicht was wir alles schon rumgezogen hätten auf dem Boden und dass wir sehr empfindlich wären. Kurz um, es war schon leicht unverschämt, was uns dieser Vertreter so vorgeworfen hat und zu alle dem hätten wir nicht so einen glatten Boden genommen, hätten wir auch keine Probleme.
Gruß
Soni Lang
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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