Bodengutachten auf verwildertem Grundstück - Erfahrungen?

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K

Katastrophy

Hallo zusammen,

wir haben ein 1.000qm Grundstück in Aussicht, das leichte Hanglage hat und an einen Fichtenwald grenzt.
Das komplette Grundstück ist jedoch sehr stark verwildert, einige Stellen sind aktuell gar nicht begehbar. Wir haben uns das vom Grundstück der Nachbarin aus angesehen.

Wir möchten auf jeden Fall ein Bodengutachten machen lassen bevor wir darüber nachdenken, das Grundstück zu kaufen. Da können wir uns wohl eh Zeit lassen, weil das Grundstück schon seit 3 Monaten im Internet zu finden ist. Vermutlich schreckt es viele ab, erst die ganzen Bäumchen und das Gebüsch zu kappen. Auch weil mich das etwas stutzig macht, würde ich nicht an einem Bodengutachten vorbeigehen.

Nur stelle ich mir nun die Frage, wie wir das anstellen könnten.
Für ein Bodengutachten bohrt der Gutachter ja einige Löcher in den Boden, um Proben zu entnehmen. Mein blondes Ich kommt dann recht fix drauf, dass er dafür möglichst in der Lage sein sollte, diese Stellen auch physisch zu betreten. Kann er das nicht, gibt's kein / ein unzureichendes Bodengutachten.
Auf der anderen Seite: Der Grundstücksbesitzer wird bestimmt nicht allzu froh sein, wenn ich da mit Motorsäge und Gartenfräse anrücke, ohne das Grundstück schon gekauft zu haben.

Und was ich auch nicht weiß: Wenn da so lange Vegetation vor sich hingewachsen ist, wie tief muss der denn dann in den Boden? Da liegt ja die ersten 30 cm vmtl recht viel Schmodder, der wenig über den "richtigen" Boden aussagt, oder?
 
Nordlys

Nordlys

Der Geologe braucht zwei diagonal versetzte Bohrpunkte, in etwa in den Ecken der zukünftigen Bodenplatte. Rede mit einem darüber, was da allgemein zu erwarten ist, welche Böden habt ihr? Und rede mit dem Besitzer, damit er dem zustimmt. Über die Humusschicht mach Dir keinen Kopf. Er wird ca. 5 m tief bohren .
 
A

arnonyme

War bei uns auch der Fall mit der Verwilderung. Haben dann im Einvernehmen mit der Stadt die Büsche und Brombeersträucher im Bereich wo gebaut werden sollte entfernt.

Ich meine das Zeug darf max. Kniehoch sein, dass die Bohrfuzzies da noch durch kommen.

Ist halt eine nervige Angelegenheit, je nachdem was da gewachsen ist. Da muss man sich mit einer Akku Heckenschere erst mal frei schneiden.
Wenn es irgendwie geht, nimm keine Akkuschere, das Teil wird nach 5 Stunden sehr schwer ;)
 
K

Katastrophy

Oh super, danke euch.
5 Meter bohrt der? Hui, dann weiß er tatsächlich was da so alles im Boden schlummert :D

Wir haben ne Kettensäge. Mein pragmatisches Ich würde jetzt mal den Termin mit dem Finanzverwalter abwarten, bei positivem Ausgang mal bei der Maklerin anfragen und dann mit der Kettensäge losziehen.
Mir macht sowas Spaß :D
 
rick2018

rick2018

Mit dem Verkäufer sprechen. Der hat sich kein Problem wenn etwas Wildwuchs platt machst.
Und bitte gleich mit dem zuständigen Amt klären ob du nach Kauf roden dürftest, Ersatzpflanzungen Pflicht sind usw. Oder befinden sich auf dem Grundstück nur Gebüsch?
 
K

Katastrophy

Die Maklerin meinte, dass kein Baum stehen bleiben muss. Ersatzbepflanzung ist absolut okay, denn wir wollen ja Bäume im Garten haben. Sind nicht so die "englische Rasen"-Fanatiker :)
Da es kein Waldgebiet ist und die Bäume insgesamt so dünn und klein sind (zumindest die, die wir richtig sehen konnten - sah aber auch nicht so aus, als ob die dahinter breiter wären), dass sie in BaWü nicht in die Kategorie fallen, die man sich genehmigen lassen muss, bin ich da auch recht entspannt. Also insgesamt da wo später das Haus stehen sollte (wenn alles klappt und der Boden gut ist), sind nur dünne Bäumchen.
Und auf genaue Nachfrage bei der Maklerin hab ich auch rausgefunden, dass das Grundstück vor 30 Jahren mal Waldgebiet war, dann gerodet wurde, dann doch nicht verkauft wurde und nun die letzten 25 Jahre sich selbst überlassen war. Sind also alles Sämlinge die abgeschlagen werden dürfen.
Aber ja, ich würde das in jedem Fall (einfach um sicher zu sein und weil ich Maklern grundsätzlich nicht alles glaube) nochmal beim zuständigen Amt abklären.
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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