D
DG
Die Baufirma will ja irgendwann mal an die 10T€ ran, die man natürlich nur auszahlt, wenn das Pflaster iO ist. Dass der Mangel zu Lasten des GU geht, ist ja offensichtlich nachweisbar.
Wenn man den Architekten ans Telefon kriegt, würde ich ihn zu einem Ortstermin laden, möglichst zeitnah. Wenn das nicht geht oder darauf nicht reagiert wird, mit Einschreiben und Rückschein Frist setzen, bis wann das Pflaster wie beschrieben fertig sein soll.
MfG
Dirk Grafe
Wenn man den Architekten ans Telefon kriegt, würde ich ihn zu einem Ortstermin laden, möglichst zeitnah. Wenn das nicht geht oder darauf nicht reagiert wird, mit Einschreiben und Rückschein Frist setzen, bis wann das Pflaster wie beschrieben fertig sein soll.
MfG
Dirk Grafe