Bodenplatte Gartenbox direkt an Grenze oder besser etwas Abstand?

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Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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H

hippjoha

Moin,
hast du Nachbarn?
Bodenplatte=feste Installation=Baugenehmigung?=3Meter Grenzabstand.
Ja, das ist bereits genehmigt und darf an die Grenze gebaut werden.

Deine "Gartenbox" wird wohl ein Schuppen oder Gartenhaus sein. Vermutlich wirst du daher das Privileg einer Grenzbeabuuung nutzen wollen und dieses offenbar noch nicht mit einer Garage verbraucht

Dann musst du aber auch AN die Grenze bauen oder aber gehörigen Abstand halten. Regenrinne und Dachüberstand sollten dabei aber noch auf deinem Grund verbleiben.
Ja, genau. Wird ein Gartenhaus werden. Wie oben geschrieben, ist das ganze genehmigt worden bzw. braucht eigentlich keine, da an dieser Grenze sonst nichts gebaut wird und die max. Länge von 9m für die Grenzbebauung nicht zum Problem werden. Hab ich dich jetzt richtig verstanden, dass bei einer Grenzbebauung wirklich direkt auf die Grenze gebaut werden muss und keine 30cm oder wie auch immer abstand gehalten werden dürfenß
 
S

Scout

Bundesland?

In dem Thread


schriebst du dass du deine garage bereits als Grenzbebauung planst- welche Seiten in welcher Länge sind das dann geworden?
 
H

hippjoha

Bundesland?

In dem Thread


schriebst du dass du deine Garage bereits als Grenzbebauung planst- welche Seiten in welcher Länge sind das dann geworden?
Baden-Württemberg

Die Garage von dem anderen Thread ist an einer anderen Grenze/anderer Nachbar und betrifft diese zwei Grenzen nicht. Wie gesagt, das Haus, Garage etc. ist alles wie auf dem Plan oben bereits genehmigt.

Die Frage ist jetzt nur, ob das so wie auf dem Plan mit dem Gartenhaus wirklich geschickt ist oder doch lieber ein paar cm Abstand besser wären?
 
S

Scout

Baden-Württemberg

Die Garage von dem anderen Thread ist an einer anderen Grenze/anderer Nachbar und betrifft diese zwei Grenzen nicht.
Doch. Landesbauordnung BW:

Abstandsflächen in Sonderfällen
(1) Abstandsflächen sind nicht erforderlich vor Außenwänden von Gebäuden oder
Gebäudeteilen, die eine Wandhöhe von nicht mehr als 1 m haben. Darüber hinaus
sind Abstandsflächen nicht erforderlich vor Außenwänden von Gebäuden oder
Gebäudeteilen, die nur Garagen oder Nebenräume enthalten
, der örtlichen
Versorgung dienen oder sich auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden, soweit
1. die Wandhöhe nicht mehr als 3 m beträgt und
2. die Wandfläche nicht größer als 25 m² ist.
Ergeben sich bei einer Wand durch die Geländeoberfläche unterschiedliche Höhen,
ist für die Ermittlung der Wandhöhe nach Satz 2 Nr. 1 der höchste Punkt der
Geländeoberfläche zugrundezulegen. Die Grenzbebauung entlang den einzelnen
Nachbargrenzen darf 9 m und insgesamt 15 m nicht überschreiten.


Die 15 m in Summe gelten für dein ganzes Grundstück- und wenn du für die Garage bereits mehr als 6 m verbraucht haben solltest muss dein Schuppen kleiner werden als die 9 m Grenzlänge, wie auch immer.

Wie gesagt, das Haus, Garage etc. ist alles wie auf dem Plan oben bereits genehmigt.
Eventuell hat der Sachbearbeiter die Masse nicht so recht geachtet und bei "Gartenbox" an eine mobile Lösung gedacht, nicht an ein Gartenhaus. Oder ist im Bebauungsplan etwas anders geregelt? So kann dir jeder Nachbar potentiell an den Karren fahren und dich beim LRA anschwärzen.
 
H

hippjoha

In Summe sind es 13m an allen Grenzen (7m von dem Gartenhaus bereits eingerechnet)... Werde die Bodenplatte direkt an die Grenze setzen lassen, dann ist es hier am besten/saubersten gelöst. Ob das Gartenhaus dann evtl. auf der Bodenplatte etwas nach innen versetzt werden muss oder nicht, muss man dann sehen
 
S

Scout

ok. Wenn du keinen Überstand und Rinne auf der grenzseite hast und den Ablauf samt Rinne auf deiner Innenseite positionierst sprichst auch nichts dagegen den Schuppen direkt an die Grenze zu stellen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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