Bodenplatte noch dieses Jahr möglich??

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Zuletzt aktualisiert 29.12.2024
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aytex

aytex

Mich betrifft dieses Thema auch...

Danke einer beantragten Befreiung warten wir nunmehr seit fast 3 Monaten auf die Baugenehmigung. Ich habe gestern telefonisch vorab erfahren, dass alle Instanzen jetzt Genehmigung erteilt haben und wir jetzt aller Voraussicht nach nächste Woche die Genehmigung in der Post liegen haben werden.

Hiernach muss das Bauanlaufgespräch mit der Bauträgerfirma erfolgen und erst danach könnte es losgehen. Nur die Frage ist natürlich: Kann es dann überhaupt noch losgehen? Im günstigsten Fall könnte es wohl also KW48 losgehen.

Kann man da denn noch mit der Bodenplatte beginnen????
 
B

Bauexperte

Hallo,

Mich betrifft dieses Thema auch...

Danke einer beantragten Befreiung warten wir nunmehr seit fast 3 Monaten auf die Baugenehmigung. Ich habe gestern telefonisch vorab erfahren, dass alle Instanzen jetzt Genehmigung erteilt haben und wir jetzt aller Voraussicht nach nächste Woche die Genehmigung in der Post liegen haben werden.

Hiernach muss das Bauanlaufgespräch mit der Bauträgerfirma erfolgen und erst danach könnte es losgehen. Nur die Frage ist natürlich: Kann es dann überhaupt noch losgehen? Im günstigsten Fall könnte es wohl also KW48 losgehen.

Kann man da denn noch mit der Bodenplatte beginnen????
Es ist immer wieder interessant ....

Ich unterstelle, daß Du auch eine Weile gebraucht hast, bis Du Dich auf einen Anbieter eingelassen und den Werkvertrag unterschrieben hast. Dem Antrag auf Befreiung von "etwas" folgt in aller Regel, daß aus dem Traum vom vereinfachten genehmigungsverfahren ein regulärer Bauantrag entsteht. Der dauert - in manchen Fällen bis zu 6 Monate; hierüber solltest Du eigentlich aufgeklärt worden sein.

Jetzt sind wir im November - unterstellt, Du hast die auflagenfreie Baugenehmigung wirklich nächste Woche auf dem Tisch, müssen noch das Bodengutachten - sofern nicht bereits vorliegend - sowie die Ausführungspläne/Statik erstellt werden. Ich würde schätzen, daß dauert - mit erforderlichem Werkplangespräch - nochmals gute 3-4 Wochen, da Du alle Pläne freigeben mußt. Dann wären wir kalendarisch im Dezember mit vmtl. bescheidenen Temperaturen; sind jetzt schon nicht prickelnd. Dazu kommen die Weihnachtsferien der Betriebe, so daß vor Januar eh keine vernünftigen Rahmenbedingungen zum Bau geschaffen werden können. Wenn - ja wenn das Wetter mitspielt - da wir aber die letzten Jahre eines besseren belehrt wurden, gehe ich eher von einem Baubeginn März/April 2014 aus.

Was nutzt Dir eine der Witterung ausgesetzte Bodenplatte - falls sie wider Erwarten noch dieses Jahr gegossen werden kann - wenn dann bis Ende Winter alle Arbeiten eingestellt werden müssen?

Du wirst hoffentlich eine Reihe von Jahren in Deinem neuen Einfamilienhaus leben - da sollten einige Monate mehr oder weniger bis Baubeginn doch wirklich nicht das Zünglein an der Waage für Dich spielen

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
aytex

aytex

Sorry Bauexperte aber du liegst so ziemlich mit all Deinen Einschätzungen falsch

Uns war von Beginn an klar, dass wir kein vereinfachtes Genehmigungsverfahren erwarten dürfen, da wir bereits beim Kauf des Grundstücks wussten, dass mindestens eine Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 BremLBO beantragt werden musste. Wir haben lediglich gehofft, dass die Genehmigung nicht solange dauern würde. Hinzu kommt, dass in Bremen die Frist für das Bauamt bei 3 Monaten liegt und nicht 6

Nächster Punkt: Gemäß Telefonat mit der Ortsamtsleitung (gestern morgen) und einer vorab Info per Mail (ich als CC) an das Bauamt wird die auflagenfreie Genehmigung angekündigt, so dass das Bauamt nun bitte doch die Baugenehmigung ausstellen mag.

Weiterer Punkt: Bodengutachten, Statik liegen vor

Noch ein weiterer Punkt: Um kurzfristig beginnen zu können haben wir bereits für nächste Woche Donnerstag das Bauanlafgepräch mit der Bauträgerfirma geplant in der Erwartung, dass die Genehmigung im Laufe der Woche im Postkasten liegt. Spätestens KW48 können die Arbeiten losgehen.

Und zu deinem Punkt weshalb ich mich darum bemühe mit den Arbeiten doch noch kurzfristig zu beginnen (so denn sie Sinn machen)

Ich komme aus der Maschinenbaubranche. Ähnlich wie beim Bau sind die Auftragsbücher mehr als Gut gefüllt. Sprich: Wenn Du nicht versuchst in den Produktionsprozess der Firmen zu gelangen, dir also einen Slot zu erkaufen, damit du nicht weiter Zeit verlierst bis Du auch mal beliefert wirst, kannst Du lange warten und deine Terminpläne gleich in die Tonne schmeißen. Wenn nicht der Haken gesetzt wird Bauvorhaben xy begonnen, dann werden Sie dich sicherlich leichter und schneller auf dem Bauplan nach hinten schieben als wenn es sich um eine Baustelle handelt, bei der die Arbeiten auch begonnen haben. Das Finanzielle (für den Bauträger) käme dann natürlich noch hinzu


Also noch mal die Frage: Wie kritisch ist es denn die Bodenplatte den Witterungsbedingungen auszusetzen? Sollte nicht grade bei der Bodenplatte die Frostschürze genau das unkritisch machen??
 
B

Bauexperte

Hallo,

Also noch mal die Frage: Wie kritisch ist es denn die Bodenplatte den Witterungsbedingungen auszusetzen? Sollte nicht grade bei der Bodenplatte die Frostschürze genau das unkritisch machen??
Ich weiß schon, weshalb ich meine Interessenten frage, ob einer von ihnen Maschinenbau-Ing. gelernt hat


Was sollte beim betonieren der Bodenplatte im Winter bei niedrigen Temperaturen beachtet werden?

Betonieren bei niedrigen winterlichen Temperaturen erfordert - ähnlich dem Betonieren bei sommerlichen Temperaturen - besondere Maßnahmen und vorausschauende Planung.



Verzögerte Festigkeitsentwicklung:

Die kalten Temperaturen verhindern bzw. verzögern das Abbinden und somit das Erstarren und die Festigkeitsentwicklung des Betons. Aus diesem Grund ist Beton vor Frosteinwirkung rechtzeitig zu schützen.


An jungem Beton können Frostschäden auftreten:


Durch die Volumenvergrößerung des im Beton vorhandenen Wassers beim Gefrieren wird das bereits entstandene Gefügegerüst geschwächt oder zerstört.
Ein schadloses einmaliges durchfrieren von jungem Beton ist möglich, wenn der Beton eine bestimmte Festigkeit (Druckfestigkeit von ca. 5 N/mm2) erreicht hat. 


Rissbildung:


Zwischen Rand- und Kernzone entstehen beim Abbindevorgang Eigenspannungen. 
In Abhängigkeit der Festigkeitsentwicklung verursachen diese Spannungen beim Überschreiten der Zugfestigkeit des Gefüges Risse.


Ausblühungen:


Durch die verzögerte Hydratation kann Kalziumhydroxid mit dem Anmachwasser an die Betonoberfläche transportiert werden und sich dort als weißer Schleier abscheiden.



Wirksame Maßnahmen zum Betonieren im Winter sind:


  • Verwendung von Zemente mit schneller Festigkeits- und hoher Wärmeentwicklung 

  • Erhöhung des Zementgehaltes

  • Lange Wartezeiten auf der Baustelle vermeiden

  • Der Bauleiter sollte darauf achten, dass der Frischbeton entsprechend der Lufttemperatur eine bestimmte Mindesttemperatur hat (z. B. bis - 3°C muß der Frischbeton beim Einbringen eine Mindesttemperatur von + 10°C haben und diese mindestens 3 Tage halten; somit sind hier zusätzliche Warmhaltungsmaßnahmen notwendig)

  • Die Temperatur des Frischbetons kann einfach und wirtschaftlich durch erwärmen des Zugabewassers erhöht werden.


Zu beachten ist:

  • das Schalung und Bewehrung frei von Schnee und Eis sind

  • es darf nicht auf gefrorenen Boden betoniert werden.
An gefrorene Bauteile darf nicht anbetoniert werden

  • durch Frost geschädigter Beton ist vor dem Weiterbetonieren zu entfernen

  • Nach dem Einbau ist ein guter Wärmeschutz des jungen Betons notwendig, um den Wärmeabfluß möglichst gering zu halten, z.B. durch Abdecken.


Frostfreie Gründung im Winter

Damit Oberflächenwasser nicht unter das Bauwerk läuft und im Winter zu Frostschäden führt, muß ein Bauwerk frostsicher gegründet werden.
 Dazu kann die Bodenplatte ringsum mit einer Frostschürze versehen werden, die mindestens bis 80 cm unterhalb der Geländeoberkante reicht und in der Regel aus Beton hergestellt wird.


Alternativ kann die Frostsicherheit aber auch dadurch erreicht werden, dass unter der Bodenplatte eine Schotterpackung, sogenannter Frostschutzkies, eingebaut wird. Die Unterkante dieser Schotterschicht muß auch mindestens bis 80 cm unterhalb der Geländeoberkante reichen.
 Der Vorteil dieser Variante ist, dass die Bodenplatte allseitig und ohne Unterbrechungen, auch von unten, mit einer Wärmedämmung eingepackt werden kann.


Insgesamt bleibt festzuhalten, daß das gießen der Bodenplatte bei winterlichen Temperaturen nicht empfehlenswert ist oder aber ausschließlich von Firmen auszuführen ist, welche Erfahrung in diesem Bereich haben. Des Weiteren darfst Du sicher mit einem Aufpreis rechnen, da die Arbeiten an der Bodenplatte bei niedrigen Temperaturen zeitintensiver sind und auch mehr Aufwand erfordern.

Quelle: meine HP

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
aytex

aytex

Die Trägheit meines Bauträgers macht mich wahnsinnig.. Seit 2 Wochen ist die Baugenehmigung da, wir betteln förmlich nach einem Bauanlaufgespräch aber die Tage verrinnen. Wir haben bereits KW 47 und noch kein Gesprächstermin geschweige denn einen Termin, wann die Bodenplatte gemacht werden soll. Temperatutechnisch bezweifle ich doch mittlerweile stark, dass es dieses Jahr noch was damit wird... Grr....... ###!!***zzz$$

Oder??

:-(
 
Zuletzt aktualisiert 29.12.2024
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