Ja und nein. Es kommt auf das Gebäude an. Auf ein "normales" Wohnhaus muss i.d.R. kein Blitzableiter, es sei denn die jeweilige Landesbauordnung schreibt das vor (wobei ich nicht weiß, ob es in irgendeinem Land so ist, in NRW meines Wissens nicht).
Wenn ein Gebäude an besonders exponierter Stelle steht oder besonders hoch ist (glaub ab 20 m), muss ein äußerer Blitzschutz installiert werden.
Unabhängig davon ist es eine andere Frage, ob das Sinn macht oder die Gebäudeversicherung das ggf. verlangt oder eine Frage des persönlichen Sicherheitsgefühls.
Sinnvoll ist aber sicherlich der inzwischen bei Neubauten vorgeschriebene innere Blitzschutz Typ 1 und 2. Ggf. auch für sensible Geräte erweitert um Typ 3.
Denn viel häufiger als ein direkter Blitzschlag führt ein indirekter Blitzeinschlag, der für Überspannungen im Netz sorgt zu Schäden an Geräten.
Also sofern nicht vorhanden, würde ich über den Einbau eines Kombiableiters nachdenken.