S
Stege90
Hallo,
haben eine Frage zur Brüstungshöhe bei Fenstern im Erdgeschoss.
Zuerst geht es um das Küchenfenster. Lt Grundrissplanung ist eine Brüstungshöhe von 100cm vorgesehen. Bei einem Estrich von ca 18-19 cm verbleiben dann nur noch ca 80 cm Höhe für die Arbeitsplatte, wenn diese nicht über das Fenster hinaus gehen soll?
Wir planen aktuell mit einer Arbeitsplatte von 90 cm.
Rechenbeispiel: Estrich/Boden 20 cm + Ap 90 cm = Mindest-Brüstungshöhe von 110 cm?
Darüber hinaus ist auch im Wohnzimmer eine Brüstungshöhe von 100 cm vorgesehen. Nach Abzug von Estrich/Boden verbleiben ca 80 cm. An die Fensterfront (Fensterbreite 3,01 Meter) kommt das kürzere Ende des Ecksofas (Höhe Rückenlehne 68 cm). Hier sind wir uns unsicher ob die Höhe passt und wären für eine Einschätzung dankbar. Die übrigen Fenster an den jeweiligen Wänden würden dementsprechend angepasst werden. Hierauf muss also nicht eingegangen werden.
Vielen Dank!
haben eine Frage zur Brüstungshöhe bei Fenstern im Erdgeschoss.
Zuerst geht es um das Küchenfenster. Lt Grundrissplanung ist eine Brüstungshöhe von 100cm vorgesehen. Bei einem Estrich von ca 18-19 cm verbleiben dann nur noch ca 80 cm Höhe für die Arbeitsplatte, wenn diese nicht über das Fenster hinaus gehen soll?
Wir planen aktuell mit einer Arbeitsplatte von 90 cm.
Rechenbeispiel: Estrich/Boden 20 cm + Ap 90 cm = Mindest-Brüstungshöhe von 110 cm?
Darüber hinaus ist auch im Wohnzimmer eine Brüstungshöhe von 100 cm vorgesehen. Nach Abzug von Estrich/Boden verbleiben ca 80 cm. An die Fensterfront (Fensterbreite 3,01 Meter) kommt das kürzere Ende des Ecksofas (Höhe Rückenlehne 68 cm). Hier sind wir uns unsicher ob die Höhe passt und wären für eine Einschätzung dankbar. Die übrigen Fenster an den jeweiligen Wänden würden dementsprechend angepasst werden. Hierauf muss also nicht eingegangen werden.
Vielen Dank!