Rolligerechte Türen sind 1m breit - auch mit 90cm Breite riskiert man Abschürfungen an den Händen. Also wenn ihr schon extra so groß baut für die Rollifahrerin (was ich sehr nobel finde!), dann seid konsequent und richtet den Bereich, der für sie relevant ist auch wirklich rolligerecht aus. Und wenn sie tatsächlich mal mitkochen soll würde ich das auch bei der Küchenplanung berücksichtigen (ggf. ein Bereich der AP auf normale Tischhöhe planen und ohne Unterschränke, so daß sie da mit dem Rolli hin kann).
Für mich immer noch in keinster Weise rolligerecht ist das Gäste-WC (ich denke, das ist insgesamt zu knapp für einen Rolli und jemanden, der sich von selbigen auf die Schüssel wuchten muß). Das würde ich dann wirklich als behindertengerechtes WC planen - mit den notwendigen Vorrichtungen wie die rolligerechte Spülung, Haltestange, WB tiefer und rolligerecht (die haben vorne so eine Ausbuchtung), den Spiegel absenkbar etc.
Wenn Übernachtung zur Debatte steht, dann bitte größere Türe (die ist defninitiv nur 80 breit) und nicht durch die kleine Garderobe und da auch noch ums Eck. Da hilft ein Tanzsaal als Wohnbereich wenig, wenn die Rollipilotin nicht mal richtig auf's Häusl kommt...