Vielen Dank schon einmal für die ersten Anmerkungen.
Ja, die Angaben stammen aus dem Bebauungsplan. Den ich als Laie übrigens grausam finde, aber ich versuche mal alle offenen Fragen zu beantworten. Zu den Maßen kann ich demnach nicht so viel sagen, außer dass was ich da in dem Ausschnitt auch sehe. Schwiegervater meinte nach Sichtung, 15m x 15m würde die mögliche Baufläche betragen. Aber ich würde, wenn wir hier zu nem Ergebnis der Sinnhaftigkeit kommen, eh einen Termin beim Bauamt machen.
Die Grundflächenzahl beträgt 0,4. Wir würden so 140-160qm anpeilen, wenn wir eben zusätzliche Abstellfläche in Form eines Kellers realisieren könnten. An das Dachgeschoss habe ich eigentlich bei den festgelegten Vorgaben nicht als Schlafzimmer gedacht. Ich gebe zu, mir fällt das auch schwer mir da etwas vorzustellen - deshalb frage ich ja auch euch. Eine Garage steht ja schon, ein PKW ist auf jeden Fall vorhanden.
Zum Plan selbst: der blau-rote Bereich ist das Baufenster, ja. Der Plan ist genordet. Eine Zufahrt ist nur zu der Straße nach oben möglich (also im Norden). Rechts auf der Grundstücksgrenze steht direkt ein weiteres Haus.
In die Höhe gehen .. wie gesagt, ich dachte, das macht so wenig Sinn.
Zu den Gauben aus den textlichen Festsetzungen:
Dachgauben sind bis Max. 1,10 m über fertiger Dachhaut zulässig. Der Mindestabstand vom Ortgang beträgt bei Einzelhäusern, sowie bei Doppelhäusern und Reihenhäusern von dem
freistehenden Giebel 1,50 m. Die maximale Höhe der Dachgauben beträgt von O.K. Fußboden bis U.K. Gaubendecke 2,00 m, höchstens jedoch 1,10 m über fertiger Dachhaut.
Also lieber Abstand von der Kombi "dieses Grundstück" und Bebauungsplanvorgaben? Der Quadratmeter kostet 390 Euro nach jetzigem Stand.