Bungalow mit Keller für Einfamilienhaus mit 60m2 Büro sinnvoll?

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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J

jjoschyy

Erneut herzlichen Dank für die vielen Antworten. Zusammengefasst entnehme ich für mich:
  • Ein Wohnraum im Keller kostet mindestes so viel wie im Haus selbst
  • Ein Wohnraum im Hausbereich wäre bzgl. Wert der Immobilie zu bevorzugen
  • Die restliche Kellerfläche im Bungalow wäre als Nutzfläche zu groß und teuer
  • 60m2 für eine Elektronik-Werkstatt wäre etwas übertrieben :)
Tatsächlich ist der letzte Punkt eher eine schöne Wunsch-Vorstellung. Realistisch betrachtet reichen aber 30m2 mehr als aus. Deshalb scheint mit folgende Variant am Ende gut passend:
  • Kein Keller
  • Einfamilienhaus 1,5 Stöckig mit hohem Kniestock
  • Arbeitsraum im OG, zwei Räume werden zusammengefasst

Das Grundstück ist bereits vorhanden. Das Budget für den kompletten Bau inkl. Küche, Nebenkosten, Außenanlagen sind 500'000 EUR. Wobei eher das Ziel wäre, etwas darunter zu kommen.

Hoffe der Vorschlag macht so mehr Sinn?
 
Y

ypg

Ich hatte es so gelesen, dass der Arbeitsraum im DG gut Platz hätte… aber ich bin auch derzeit nicht so aktuell im Thema ;)
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Ich werfe mal die 1 m Regel von @11ant in den Raum. Hoehenunterschied ist 1 m im Bereich des Hauses.

Bisher habe ich noch nix von Hang gelesen. Aber 2 m auf dem Grundstück sind schon mal nicht ohne.
 
11ant

11ant

AB 1 m Gelaendeunterschied im Hausbereich kann sich ein Keller rechnen.
Das so behauptet zu haben, könnte ich mich jetzt nicht erinnern (?)
Ich dachte Du haettest das schon des oefteren geschrieben.
Meines Erinnerns nein, aber Danke für den Hinweis, daß Du es so mißdeuten konntest. Meine (nicht "Ein-Meter-", sondern "Keller")regel lautet: "je angefangenen zwei Dezimetern Höhenunterschied im Bereich der Grundfläche kostet ein vermiedener Keller pauschal rund zehn Prozentpunkte eines gebauten Kellers". Dein Schluss, daß man dann also ab einem Meter Höhenunterschied in die Sphären vorstößt, wo man zumindest einen halben Kellerpreis sowieso schon an der Backe hat, ist wohl korrekt, aber m.E. schon an der Schwelle zwischen der populären Simplifikation und der Stammtischparole als Hinführung zur Milchmädchenrechnung. Dann hätte ich meine Kellerregel auch gleich Bauernregel nennen können ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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