S sisqonrw 25 April 2017 Teilen #13 was sagt Ihr zu den Berechnungen? Sollten die denn wenigstens als Anhang im Kaufvertrag drin sein?
Nordlys 25 April 2017 Teilen #16 Es würde ein Verweis genügen auf die Baubeschreibung des Anbieters vom..... und dessen Berechnungen. Man soll den Vertrag auch nicht überfrachten.
Es würde ein Verweis genügen auf die Baubeschreibung des Anbieters vom..... und dessen Berechnungen. Man soll den Vertrag auch nicht überfrachten.
ares83 25 April 2017 Teilen #17 Caspar2020 schrieb: Oft ist es so, das quasi die endgültige qm erst dann feststeht nachdem die einzelnen Flurstück eingemessen worden sind. . Zum Vergrößern anklicken.... So wurde es uns auch damals erklärt. Vorher gibt es einfach keine offizielle Größe. Bei uns im NBG waren auch alle ca. Größen die späteren Größen.
Caspar2020 schrieb: Oft ist es so, das quasi die endgültige qm erst dann feststeht nachdem die einzelnen Flurstück eingemessen worden sind. . Zum Vergrößern anklicken.... So wurde es uns auch damals erklärt. Vorher gibt es einfach keine offizielle Größe. Bei uns im NBG waren auch alle ca. Größen die späteren Größen.
Y ypg 25 April 2017 Teilen #18 Absolut üblich! Viel Glück! Danach wird angestoßen ;) In aller Kürze Grüsse