E
Escroda
Ohne Nachtrag zum Bauantrag gar nicht, es sei denn, die Änderungen wären verfahrensfrei. Nach meiner Einschätzung wäre dafürWie weit kann ich nun vom Bauantrag abweichen ohne Probleme zu bekommen?
ein Nachtrag erforderlich, hierfürAnstatt der 6,50 Meter vielleicht 6,80 Meter
eher nicht. Wie Payday schon richtig schrieb wäre die erste Maßnahme nur genehmigungsfähig, wenn die Erweiterung Richtung Wohnhaus erfolgt oder der ganze Carport auf die Grenze geschoben wird.Das leichte angestellte doch (Wallmartig) soll nun gerade runter gehen.