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Moenchen87
Hallo meine lieben, wir möchten ein Zweifamilienhaus bauen - das Grundstück liegt an einem Ortsende und hat keinen Bebauungsplan. Mit der Gemeinde wurde bereits gesprochen, dass wir ein Haus mit E + I Mit einem Satteldach 25 Grad bauen möchten. Daher haben wir dies gleich mit der Gemeinde in einem Notarvertrag festgehalten, dass das in Ordnung geht. Die Gemeinde hat unseren Plan bereits genehmigt und an das Landratsamt weitergeben.
Heute war ich in Landratsamt nähe und habe mir gedacht, ich frag gleich mal nach dem Stand der Dinge, da sagt mir die gute Frau, sie hätte sich eh in 2 Wochen bei mir gemeldet und mir gesagt, dass der Plan abgelehnt ist, weil ich ein spitzdach machen muss (sprich einen komplett neuen plan), weil am ortsende darf man kein haus mit E+I bauen.
Ich habe Ihr jetzt eine Kopie des Notarvertrags überlassen. Jetzt meinte Sie darauf "naja, ihnen ist jetzt schon klar, dass ich das an die rechtsabteilung weitergeben muss?" dann hab ich gesagt "ja, könnens ruhig machen, weil die 2. Wohnung soll, wie von der Gemeinde genehmigt ebenfalls ein voller Wohnraum werden."
ich habe das internet gewälzt und nichts gefunden.
stimmt denn das?! Kennt jemand so einen Fall? Habe ich mich da richtig verhalten?!
Heute war ich in Landratsamt nähe und habe mir gedacht, ich frag gleich mal nach dem Stand der Dinge, da sagt mir die gute Frau, sie hätte sich eh in 2 Wochen bei mir gemeldet und mir gesagt, dass der Plan abgelehnt ist, weil ich ein spitzdach machen muss (sprich einen komplett neuen plan), weil am ortsende darf man kein haus mit E+I bauen.
Ich habe Ihr jetzt eine Kopie des Notarvertrags überlassen. Jetzt meinte Sie darauf "naja, ihnen ist jetzt schon klar, dass ich das an die rechtsabteilung weitergeben muss?" dann hab ich gesagt "ja, könnens ruhig machen, weil die 2. Wohnung soll, wie von der Gemeinde genehmigt ebenfalls ein voller Wohnraum werden."
ich habe das internet gewälzt und nichts gefunden.
stimmt denn das?! Kennt jemand so einen Fall? Habe ich mich da richtig verhalten?!