MarcWen
Das würde ich an Deiner Stelle als Erstes erledigen. Wenn es einen Bebauungsplan gibt, dann sind dort zumindest aktuell Max. 2 WEH erlaubt. Vielleicht war das früher nicht so reglementiert, aktuell sind wie gesagt gefühlt 90% der Bebauungspläne auf Max. 2 WEH ausgelegt.Ich muss mir dann den Bebauungsplan besorgen, da es sich um ein Zweifamilienhaus handelt muss ich nachschauen, ob eine dritte Wohnung erlaubt wäre. Falls alles erlaubt wäre und umsetzbar, zu meinem Verständnis, wären doch die Anforderungen an die lichte Höhe des Dachbodens folgende:
Wenn 3 WEH erlaubt sind, dann solltest du dir einen Architekten suchen, der darin Referenzen vorweisen kann. Es ist kein Hexenwerk, aber es sind einige Dinge zu beachten. Inwieweit das bei einer Bestandsimmo geht, muss man abklären:
- Brandschutz
- Fluchtwege
- Statik
- Schallschutz
- Versorgungsschächte
- Abstellräume 6qm
- Stellplätze für Fahrräder und Kinderwagen
- Spielplatz
- Stellplätze