Wir möchten eine Ausklapptreppe über den Balkon machen.
Die sähe ich da am ehesten die Balkontür "versperren", d.h. alles was da hochgeschleppt werden soll, muß erst en bloc zur Balkonbrüstung hinübergetragen werden, damit man dann durch die Balkontür nicht weiter durch muß, und dann klappt man erst die Einschubstiege aus.
Das möchte mein Partner jedoch nicht, da wenn kalt auf warm trifft, es regelmäßig zu schimmeln beginnt.
Was gilt denn da in Österreich ? - wir sind hier ja in einem überwiegend von deutschen Bauherren bevölkerten Forum, und entsprechend auf die Gegebenheiten nach der Energieeinsparverordnung (Energieeinsparverordnung) 2016 "geeicht". D.h. wir ziehen da meist über der Geschossdecke zum Dachboden die Grenze der "thermischen Hülle", wenn das Dach nicht bewohnt ist.
Das Haus scheint mir ja nicht mit schmalem Geldbeutel geplant, bei Kompromißbereitschaft hinsichtlich der Kopfhöhe würde ich am ehesten die Geschoßtreppe weiterführen. Unser Stammposter
@Nordlys hat das so: eine "vollwertige", d.h. sicher und bequem begehbare Treppe in einen Abstell-Dachboden, am Austritt der Treppe eingehaust und mit einer Tür abgeschlossen.
Optisch grob geschätzt sollte das in Eurem Fall mit zumindest Einssechzig Kopfhöhe zu schaffen sein.
Worin Wippro letztendlich aber genau das Problem für die Nutzung im Außenbereich sieht, weiß ich leider nicht.
Ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum ;-)
Ich glaube, auch hier geht es am ehesten um den reinen Garantieausschluß.