C
chwe.90
Hallo zusammen,
leider werde ich aus dem Gebäudeenergiegesetz nicht so richtig schlau. Es geht um das Thema Dachdämmung bei Übernahme einer Bestandsimmobilie.
Wir haben ein Haus aus dem Jahr 1965 gefunden bei dem uns nach Energieausweis empfohlen wurde, das Dach sowie die Kellerdecke zu dämmen. Wir haben nun im Nachhinein festgestellt, dass das Dach im Jahr 2000 komplett gedämmt wurde. Besagt nun die Dämmpflicht, dass ich die vorhandene Dämmung auch erneuern muss oder gilt die Dämmpflicht nur für ungedämmte Dächer?
Schonmal vielen Dank.
leider werde ich aus dem Gebäudeenergiegesetz nicht so richtig schlau. Es geht um das Thema Dachdämmung bei Übernahme einer Bestandsimmobilie.
Wir haben ein Haus aus dem Jahr 1965 gefunden bei dem uns nach Energieausweis empfohlen wurde, das Dach sowie die Kellerdecke zu dämmen. Wir haben nun im Nachhinein festgestellt, dass das Dach im Jahr 2000 komplett gedämmt wurde. Besagt nun die Dämmpflicht, dass ich die vorhandene Dämmung auch erneuern muss oder gilt die Dämmpflicht nur für ungedämmte Dächer?
Schonmal vielen Dank.