Dacherhöhung nach einer Aufsparrendämmung

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S

S.D.

Ich bekam vom Bauamt die Auskunft, daß eine Dacherhöhung zwecks energetischer Sanierung nicht genehmigt werden muß.
Ich wohne in BaWü.

Gruß
 
N

noport

Hallo zusammen,

ich habe heute beim Bauamt nachgefragt:
Eine Baugenehmigung ist notwendig, wenn die Statik des Hauses verändert wird. Der Dachdecker steht hier als Fachmann zur Verfügung und gibt also den Weg vor. Er steht schlussendlich auch dafür gerade. Ist er sich unsicher, muss ein Architekt hinugeogen werden. Ansonsten ist es genehmigungsfrei! u beachten ist die Landesbauordnung des Landes NRW §6,§65 sowie § 23 und 24 des Nachbarrechtsgesetz , sowie deren Änderungen (Gesetz zur Änderung
des Nachbarrechtsgesetzes(NachbG NRW) -
Wärmedämmung und Grenzständige Gebäude
Vom 24. Mai 2011).
Auf jeden Fall sollte man sich um alle Unannehmlichkeiten mit den Nachbarn sprechen und sich deren Genehmigung einholen, was aber nicht notwendig ist, sofern keine Überbauung vorhanden ist.

Ein spannendes Thema , wenn man um ersten Mal damit zu tun hat.
 
S

S.D.

@noport: genau diese Auskunft habe ich auch erhalten.

In meinem Fall handelt es sich teilweise um einen Anbau vor 1960 (keinerlei Bauunterlagen mehr vorhanden), der nach aktuellem Baurecht so in dieser Form mit Sicherheit nicht mehr genehmigt würde.
Laut Bauamt wird davon ausgegangen, daß der Anbau nach damaligen Baurecht so in Ordnung war.
Wenn ich allerdings irgendetwas verändere und hierfür ein neuer Bauantrag notwendig würde, dann müßte man den kompletten Anbau nach neuem Baurecht prüfen und dieser wäre dann nicht mehr zu genehmigen.
So weit ist mir das schon verständlich. Nur daß ich beispielsweise keine Dachsparren austauschen darf (anstelle einer Aufdopplung), weil dann für den ganzen Anbau die Genehmigung nicht mehr gilt, erscheint mir dann schon etwas merkwürdig.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 13.03.2025
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