Dachterrasse bei min. 15° vorgeschriebener Dachneigung möglich?

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H

hg6806

Schönen guten Abend,

im Bebauungsplan steht bei uns eine Dachneigung von 15°-45°.
Wir planen ein Pultdach von 15° Neigung. Kann man eigentlich nur ein halbes Dach vorsehen und der Rest eine Dachterrasse? Oder ein Teil davon?

Grüße,
Tobi
 
B

Bauexperte

im Bebauungsplan steht bei uns eine Dachneigung von 15°-45°.
Wir planen ein Pultdach von 15° Neigung. Kann man eigentlich nur ein halbes Dach vorsehen und der Rest eine Dachterrasse? Oder ein Teil davon?
Yep - aber Du wirst nicht viel Freude an der Dachterrasse haben, da sie imho nicht die, von Dir vermuteten, 50% des sonstigen 100%igen PD betragen :-) Vorstehendes gilt auch nur dann, wenn lt. Bebauungsplan Vergleichbares im 3. Geschoss realisiert werden darf.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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