im Bebauungsplan steht bei uns eine Dachneigung von 15°-45°.
Wir planen ein Pultdach von 15° Neigung. Kann man eigentlich nur ein halbes Dach vorsehen und der Rest eine Dachterrasse? Oder ein Teil davon?
im Bebauungsplan steht bei uns eine Dachneigung von 15°-45°.
Wir planen ein Pultdach von 15° Neigung. Kann man eigentlich nur ein halbes Dach vorsehen und der Rest eine Dachterrasse? Oder ein Teil davon?
Yep - aber Du wirst nicht viel Freude an der Dachterrasse haben, da sie imho nicht die, von Dir vermuteten, 50% des sonstigen 100%igen PD betragen :-) Vorstehendes gilt auch nur dann, wenn lt. Bebauungsplan Vergleichbares im 3. Geschoss realisiert werden darf.