Q
quisel
Hallo allerseits!
Nach langer Zeit des stillen Mitlesen, nun der erste Beitrag von mir!
Wir sind fleißig am Planen unseres Bauprojektes, nun tauchte mal wieder eine Frage auf bei deren Beantwortung ich im Internet auf verschiedene Antworten gestoßen bin. Vielleicht weiß einer von euch weiter?
Konkret geht es um eine Dachterrasse auf einem Teil des Dachs (ca. 30 von 200qm) des 2. OG. Das ganze soll über eine Außentreppe vom Balkon des 2. OG aus zugänglich sein. Abstände zu den beiden Nachbarn rechts und links sind 7 bzw. 9 Meter. Logischerweise geht es demnach auch nicht um die (Terrassen-)Nutzung eines Garagenflachdaches in der Abstandsfläche. Da Neubau würden wir das Dach von der Statik direkt darauf auslegen, dass es von den Traglasten her passt.
Nun habe ich, wie immer bei der Befragung des Internets, eine Vielzahl von Antworten bekommen. Viele Quellen behaupten, dass es genehmigt werden muss. Oftmals bezieht sich die Aussage dann aber nur auf den Statik-Teil des Vorhabens. Einzig die Webseite der Bauaufsicht Frankfurt sagt, dass es lediglich einer Mitteilung bedarf, jedoch genehmigungsfrei ist.
Weiß jemand mehr, wie das in Hessen geregelt ist? Entscheidet das die jeweilige Bauaufsicht für sich "individuell", ob es einer Genehmigung Bedarf?
Freue mich auf eure Antworten!
Grüße,
quisel
Nach langer Zeit des stillen Mitlesen, nun der erste Beitrag von mir!
Wir sind fleißig am Planen unseres Bauprojektes, nun tauchte mal wieder eine Frage auf bei deren Beantwortung ich im Internet auf verschiedene Antworten gestoßen bin. Vielleicht weiß einer von euch weiter?
Konkret geht es um eine Dachterrasse auf einem Teil des Dachs (ca. 30 von 200qm) des 2. OG. Das ganze soll über eine Außentreppe vom Balkon des 2. OG aus zugänglich sein. Abstände zu den beiden Nachbarn rechts und links sind 7 bzw. 9 Meter. Logischerweise geht es demnach auch nicht um die (Terrassen-)Nutzung eines Garagenflachdaches in der Abstandsfläche. Da Neubau würden wir das Dach von der Statik direkt darauf auslegen, dass es von den Traglasten her passt.
Nun habe ich, wie immer bei der Befragung des Internets, eine Vielzahl von Antworten bekommen. Viele Quellen behaupten, dass es genehmigt werden muss. Oftmals bezieht sich die Aussage dann aber nur auf den Statik-Teil des Vorhabens. Einzig die Webseite der Bauaufsicht Frankfurt sagt, dass es lediglich einer Mitteilung bedarf, jedoch genehmigungsfrei ist.
Weiß jemand mehr, wie das in Hessen geregelt ist? Entscheidet das die jeweilige Bauaufsicht für sich "individuell", ob es einer Genehmigung Bedarf?
Freue mich auf eure Antworten!
Grüße,
quisel