Dachterrasse in Hessen genehmigungsfrei? wer kennt sich aus?

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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Q

quisel

Ist ja nicht vorgeschrieben, wann das Bauvorhaben komplett fertiggestellt sein muss. Wenn die Dachterrasse genehmigt ist, kannst Du sie ja auch erst in ein paar Jahren bauen. Wenn Du sie nicht jetzt in den Bauantrag mit aufnimmst, müsstest Du später zur Kenntnisgabe wieder Bauvorlagen anfertigen lassen, die zwar nicht genehmigt werden müssten (sofern sich an der Gesetzeslage nichts ändert) aber einen Bauvorlageberechtigten erfordern.
Ich war irgendwie von 3 Jahren ab Bewilligung ausgegangen.

Sehe ich genauso.
Das klingt ja schon mal gut. Die Frage ist natürlich, ob es eine andere Begründung gäbe, die Dachterrasse bei der Bestimmung der Gebäudeklasse mit einzubeziehen. Bezüglich der Maßgabe, dass u.U. ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein muss, fand ich im Internet die Aussage, dass Dachterrassen zwar kein Aufenthaltsraum seien, aber durchaus als Aufenthaltsbereich anzusehen sind. Ein Begriff, den ich so aber ansonsten weder in der HBO noch in der Baunutzungsverordnung oder dem Baugesetzbuch gefunden habe. Könnte hieraus trotzdem ein Einfluss auf die Gebäudeklasse erwachsen?
 
E

Escroda

Ich war irgendwie von 3 Jahren ab Bewilligung ausgegangen.
Wenn gar nichts geschieht, hast Du Recht.
§64 HBO
(7) 1Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung ein Jahr unterbrochen worden ist.
Wer will beweisen, dass ein Jahr nichts weiter geschehen ist? Zur Not legst Du jedes Jahr ein paar Terrassenplatten mehr auf Dach.
Könnte hieraus trotzdem ein Einfluss auf die Gebäudeklasse erwachsen?
Keine Ahnung.
 
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