Q
quisel
Ich war irgendwie von 3 Jahren ab Bewilligung ausgegangen.Ist ja nicht vorgeschrieben, wann das Bauvorhaben komplett fertiggestellt sein muss. Wenn die Dachterrasse genehmigt ist, kannst Du sie ja auch erst in ein paar Jahren bauen. Wenn Du sie nicht jetzt in den Bauantrag mit aufnimmst, müsstest Du später zur Kenntnisgabe wieder Bauvorlagen anfertigen lassen, die zwar nicht genehmigt werden müssten (sofern sich an der Gesetzeslage nichts ändert) aber einen Bauvorlageberechtigten erfordern.
Das klingt ja schon mal gut. Die Frage ist natürlich, ob es eine andere Begründung gäbe, die Dachterrasse bei der Bestimmung der Gebäudeklasse mit einzubeziehen. Bezüglich der Maßgabe, dass u.U. ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein muss, fand ich im Internet die Aussage, dass Dachterrassen zwar kein Aufenthaltsraum seien, aber durchaus als Aufenthaltsbereich anzusehen sind. Ein Begriff, den ich so aber ansonsten weder in der HBO noch in der Baunutzungsverordnung oder dem Baugesetzbuch gefunden habe. Könnte hieraus trotzdem ein Einfluss auf die Gebäudeklasse erwachsen?Sehe ich genauso.