Du meinst vermutlich nicht Deinen Bauleiter, sondern den "Bauleiter" Deines GU.
Bedeutet "Gutachter", daß bereits ein Streitfall anhängig ist ?
Es gab richtig Streit mit meinem ersten Gutachter und der Baufirma weil der bei Mängeln kein Blatt vor den Mund genommen hat.
Wir haben aufgrund eines Mangels Geld einbehalten und das Bauunternehmen hat so getan als wenn es kein Mangel ist und uns mit Kündigung gedroht.
Mein Anwalt hat mir geraten das ich versuchen sollte das weiter gebaut wird, da der Zahlungsplan hoffnungslos überzahlt war. Daher war Taktik einknicken angesagt.
Vom Bauunternehmer haben wir dann die volle Breitseite bekommen. Androhung Zwischenabnahme, Baubetreuerwechsel, etc. (natürlich wurde das nur mündlich gesagt.)
Wir haben uns dann für einen Baubetreuer Wechsel entschieden. Leider spricht der neue Baubetreuer Mängel nicht offen an wo er weiß das der GU sie nur schwer lösen kann. Der Baubetreuer stellt nur Fragen und gibt Hinweise. Der Anwalt meinte in Anbetracht unserer Situation ist das auch angemessen.
Der Anwalt hat nur Kontakt mit uns. Wenn der GU wüsste das wir einen haben hätte er bestimmt nicht weitergebaut und eigentlich habe ich auch keine Lust weitere Monate / Jahre die Mängel mit einem Anwalt auszudiskutieren.
Für mich ist der Hausbau echt Horror. Ich bin einfach ans falsche Unternehmen geraten.
Wir waren inzwischen bei einem 3. Gutachter und sind ein paar Mängel mit ihm durchgegangen. Das mit der Laibung und dem Dämmschaum auch. Er sagte „Das sieht sehr abenteuerlich aus.“
Für mich stellt sich die Frage ob ich mit einem Anwalt Streit suchen sollte wenn der Bau abgeschlossen ist. Deshalb auch die Frage nach der Vertragsstrafe.
Eigentlich will ich das nicht da ich ein annähernd Mängelfreies Haus wollte. Es ist schon frustrierend für mich.