Dämmung Kehlbalkenlage vs. Zwischensparren - Schimmelbildung?

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C

Clint Eastwood

Guten Abend zusammen,

gegenwärtig bauen wir ein Einfamilienhaus mit ca. 180 m², eineinhalb Geschosse, Mauerwerk Kalksandstein, Dachneigung 45° mit Friesengiebel (60°). Unser Haus wird über einen Speicher von ca. 60m² verfügen, der nicht bewohnt werden soll.

Unser Bauleiter hat empfohlen, neben der Zwischensparrendämmung mit Mineralwolle WLG035 (200 mm) und Dampfbremse auch noch in Betracht zu ziehen, die Kehlbalkenlage zwischen den Sparren zu dämmen mit Mineralwolle WLG 035 und 120 mm.

Soweit alles okay, ist ja auch kein Wahnsinns-Kostenfaktor (man verliert ja irgendwie beim Bau das Verhältnis zu großen Geldbeträgen, ist mein Gefühl...).

So, Thekengespräch am vergangenen Sonntag, ich gebe es in Kurzform wider: Heutzutage würden bei Neubauten die nicht zu Wohnzwecken vorgesehenen Speicher gar nicht mehr zwischen den Sparren gedämmt, man dämmt nur noch die Zwischendecke zwischen OG und Speicher. Wenn man nämlich den Speicher dämmt, besteht die Gefahr der Schimmelbildung auf dem Speicher, weil da kein Wind mehr geht.

Es versteht sich von selbst, dass wir keine unnötigen Wärmeverluste unseres Hauses erzeugen möchten. Aber was ist an der obigen Aussage dran? Begünstigt eine Dämmung wie oben geschildert "Schimmelbildung" (es sollen keine Lebensmittel dort gelagert werden!), oder ist es ratsam, die von unserem Bauleiter angeregte Dämmung zu realisieren?

Ich danke schon jetzt für eure Antworten!
 
B

Bauexperte

Hallo,

Unser Bauleiter hat empfohlen, neben der Zwischensparrendämmung mit Mineralwolle WLG035 (200 mm) und Dampfbremse auch noch in Betracht zu ziehen, die Kehlbalkenlage zwischen den Sparren zu dämmen mit Mineralwolle WLG 035 und 120 mm.
Warum wird denn überhaupt der Zwischensparrendämmung der Vorzug gegeben, wenn Du den Spitzboden lediglich zu Lagerzwecken nutzen willst? Standard gem. Baubeschreibung oder entspricht dies Deinem Wunsch?

@ €uro,

Mit anderen Worten: Mit der Dämmung der OGD müsste eine Gutschrift für die Heizungsanlage erfolgen, wenn das Objekt ein GU Vorhaben ist!
Realistisch betrachtet nur in dem Fall, wo die Heizungsanlage - wie gekauft - auch jetzt schon zum _späteren_ beheizen nach bauseitigem Ausbau des SPIBOS ausgelegt ist

Freundliche Grüße
 

€uro

...@ €uro Realistisch betrachtet nur in dem Fall, wo die Heizungsanlage - wie gekauft - auch jetzt schon zum _späteren_ beheizen nach bauseitigem Ausbau des SPIBOS ausgelegt ist
Irrtum! Gekauft wurde die Zwischensparrendämmung mit der dazu entsprechend passend ausgelegten Heizungsanlage!
Wird die OGD durch die Dämmung verbessert, muß die Heizungsanlage preiswerter werden, denn die Heizlasten im OG/DG werden geringer!

v.g.
 
Zuletzt aktualisiert 09.01.2025
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