Danwood Komplettangebot vs. Separatbeauftragung Architekt

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Zuletzt aktualisiert 22.10.2024
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M

mh93333

wieso kannst du schon ein Angebot für das Haus haben, wenn der Architekt zur Planung erst beauftragt werden muss?
Das läuft doch in den meisten Fällen so, oder nicht? Du bekommst vom Vertrieb eine Grobplanung (angepasster Grundriss, Bauleistungsbeschreibung, evtl. Aufmusterungen mit geschätztem Preis) mit Preis. Ein richtiger Architekt - egal ob separat zu beauftragen oder nicht - kommt meinem Verständnis oft erst nach Vertragsunterzeichnung für weitergehende Planungen ins Spiel. Ob das Fenster später links oder rechts eingebaut wird ändert nichts (wesentlich) am Preis. Stellt sich hingegen später bei der Planung mit dem Architekten heraus, dass eine weiße Wanne nötig ist, ergibt sich eben ein Aufpreis. Da liegt es primär am Bauherrn (und idealerweise Vertrieb) möglichst viele solcher Punkte vorab zu klären bzw. einen Puffer einzuplanen.
 
M

MachsSelbst

Mich wundert auch regelmäßig, dass das regelmäßig für Verwunderung sorgt.
Wenn wir anbieten, dann machen wir im Angebot nicht schon die Detailplanung. Denn das Angebot ist kostenfrei und unverbindlich, da stecken wir natürlich nur die Arbeit rein, um einen Preis nennen zu können und prüfen die Umsetzbarkeit dessen, was wir anbieten. Aber keinen Handschlag mehr als nötig.

Grundsätzlich ist es immer besser einen Ansprech- bzw. Vertragspartner zu haben und nicht 3 oder 4, die sich im Zweifel die Schuld hin und herschieben, Termine nicht halten, usw.
Ist auch ne Frage der Verantwortung. Wenn dein Kellerbauer nicht liefert, warum auch immer, dann ist das dein Problem und der Hausbauer kann dich in die Pflicht nehmen, wenn der Stelltermin platzt.
Kommt alles aus einer Hand, ist es das Problem des Hausbauers, die Bauzeitgarantie gilt.
Aber da der eine Ansprechpartner diese Klärungen und das Risiko übernimmt, ist das selbstverständlich teurer, als wenn der Bauherr sich damit aufreibt.

Und bei einem Hausbau ist in aller Regel auch so schon mehr als genug selbst zu klären, selbst mit einem Auftragnehmer.
 
H

Harakiri

Der Keller soll teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden, d.h. der Hauseingangsbereich und das Arbeitszimmer für Home Office wird im Keller liegen.

Kannst du hier ein paar Punkte nennen? Mein Verständnis wäre, dass der Kellerbauer basierend auf Plänen von Danwood bzw. des Architekten den Keller stellt. Diese Vorgaben sollten dann auch Vertragsbestandteil werden. Meine Idee ist, sobald die Planung soweit steht, Keller mitsamt Erdarbeiten auszuschreiben und dem Besten den Zuschlag zu geben. Im Idealfall ist das dann Glatthaar, aufgrund der von dir genannten Eingespieltheit von Glatthaar und Danwood.
Da musst du wirklich prüfen, was Danwood in Bezug auf den Ausbau übernehmen will, kann und überhaupt angeboten hat, da sie bei Keller in der Regel von einem klassischen Nutzkeller ausgehen.

So z. B. hätten sie (auch bei einer theoretischen Beauftragung mit Glatthaar) im Bereich des Kellers bei uns keine Dämmung und Verputzen der nicht erdberührte Wände & Decken außen übernommen, keinen Einbau von klassischen Fenstern (sprich: nur Fenster möglich, die im Betonwerk eingebaut werden können - Aco-Produkte, und ohne Rollläden oder sonstige Beschattung), kein Trockenbau von zusätzliche Innenwände, keine Bäder oder WCs, kein Spachteln, Tapezierung oder sonstige Wandarbeiten, keine Bodenbeläge usw. – das sind alle Leistungen, die bei einem Wohnkeller wahrscheinlich fremdvergeben werden müssen.

Vielleicht haben sich die Spielregeln seitdem geändert, aber du musst auf jeden Fall sicherstellen, dass Danwood (und Fingerhaus natürlich auch) alles explizit mitangeboten hat. Geh dem Vertrieb auf den Keks, dass sie dies auch sehr explizit schriftlich bestätigen, um eventuelle böse Überraschungen später zu vermeiden. Alles, was im Angebot von Danwood (und Glatthaar) nicht explizit drinsteht, wird auch nicht gemacht.

Bei uns – weil wir eben nicht mit Glatthaar gebaut haben - waren noch zusätzlich dazu Bodendämmung, Fußbodenheizung und Estrich, sämtliche Elektroinstallation, Abwasserleitungen zwischen OK-Decke und Grundleitung in unserem Zuständigkeitsbereich. Danwood hat nur die Lüftungsinstallation übernommen. Das ist natürlich jede Menge Gewerke, die noch dazu kommen, falls ihr nicht mit Danwood + Glatthaar zusammenbaut.

Wenn du solche Dinge wie Baustelleneinrichtung, Zählerschrank, Bodengutachten etc. meinst, das habe ich auf dem Schirm :)
Genau, das meinte ich. Denk auch an das Thema Bauleitung: falls du in einem Bundesland bist, wo ein Gesamtbauleiter angefordert wird, beachte, dass die Glatthaar & Danwood-Bauleitern dazu nicht befugt sind, und nicht jeder Danwood/Vertriebsarchitekt auch Bauleitung macht. Da können unappetitliche Mehrkosten entstehen.

Danke für den Tipp mit dem freien Architekten. Es ist in der Tat mein Plan, die Planung vor Vertragsunterzeichnung von einem Architekten/Bausachverständigen überprüfen zu lassen, um Planungsfehler zu vermeiden.
Ich würde es, wie gesagt, anders angehen und den Grundriss selbst von einem unabhängigen Architekten in Entwurfsform entwickeln lassen. Von mir aus gern auf Basis Beispiele Standardgrundrisse von den favorisierten Hausbaufirmen, aber immer unvoreingenommen, um das Beste aus der Hang, Grundstück, Blickachsen und euren Bedürfnissen rauszuholen – das ist wirklich Gold wert.

Wenn du, aber dir 100 % sicher bist, dass der Standard oder von mir aus angepasste Grundrisse der Fertighausfirma euren Bedürfnissen entsprechen, dann könnt ihr das andersrum machen. Kannst dir aber den freien Architekten oder Bausachverständigen m.M.n. sparen. Du kannst die Grundrisse hier im Forum posten, da bekommst du genügend Anregungen und Kritik – bring eine dicke Haut mit.
 
M

mh93333

Da musst du wirklich prüfen, was Danwood in Bezug auf den Ausbau übernehmen will, kann und überhaupt angeboten hat, da sie bei Keller in der Regel von einem klassischen Nutzkeller ausgehen.
Da scheinen wir mit unserem Danwood Vertrieb aber Glück zu haben. Wir haben folgende Positionen im Angebot:
  • Estrich im UG inkl. Fußbodenheizung
  • Rollläden
  • Lüftung
  • Elektroinstallation
  • Gleiche Treppenanlage im UG wie EG/DG
  • Abwasserleitung im Untergeschoss vertikal/ Verbindung Kellerbodenplatte - Kellerdecke 5x
Im Angebot von Glatthaar noch Folgendes:
  • Perimeterdämmung an der Außenwand D=140 mm
  • Lastabtragende Perimeterdämmung unter der Kellerbodenplatte D=100 mm
Ein weiterer Innenausbau, also zum Beispiel Spachtelarbeiten, Wand- und Bodenbeläge möchten sie uns in der nächsten Angebotsversion optional mitanbieten.
falls du in einem Bundesland bist, wo ein Gesamtbauleiter angefordert wird
Ich sitze in BaWü. Haben dazu folgenden Thread hier im Forum gefunden. Dort wird ja teils sehr deutlich davon abgeraten, Haus und Keller separat zu beauftragen...
 
H

Harakiri

Da scheinen wir mit unserem Danwood Vertrieb aber Glück zu haben. Wir haben folgende Positionen im Angebot:
  • Estrich im UG inkl. Fußbodenheizung
  • Rollläden
  • Lüftung
  • Elektroinstallation
  • Gleiche Treppenanlage im UG wie EG/DG
  • Abwasserleitung im Untergeschoss vertikal/ Verbindung Kellerbodenplatte - Kellerdecke 5x
Im Angebot von Glatthaar noch Folgendes:
  • Perimeterdämmung an der Außenwand D=140 mm
  • Lastabtragende Perimeterdämmung unter der Kellerbodenplatte D=100 mm
Ein weiterer Innenausbau, also zum Beispiel Spachtelarbeiten, Wand- und Bodenbeläge möchten sie uns in der nächsten Angebotsversion optional mitanbieten.
Naja, so ganz anders scheint mir nicht zu sein – unter Perimeterdämmung z. B. versteht man die erdberührte Dämmung, sprich alles, was in der Erde eingebuddelt ist. Frage am liebsten nach: Was ist mit den Flächen, die offen sind (z.B. um Hauseingang herum) – wer dämmt & verputzt sie?

Ach so: Rollläden – sind sie Vorbaurollladen? Wenn ja, wollt ihr sie so? Wenn nein oder nicht definiert, unbedingt klären – ich möchte meine Hand nicht ins Feuer legen, aber ich meine, mich jetzt wage zu erinnern, dass Vorbaurollladen gingen. Aber das ist natürlich nicht unbedingt der Anspruch bei einem Neubau...

Wegen Bauleiter: am besten Vertrieb damit konfrontieren und fragen, ob der vermittelte Architekt dies übernimmt, und ob diese Leistung Teil des Preises ist.
 
11ant

11ant

Da das Grundstück eine moderate Hangneigung aufweist werden wir mit Keller bauen. Nach längerer Recherche und Vergleich kristallisierten sich zwei Angebote wie folgt heraus:
  • Angepasstes Katalog-Fertighaus von Danwood
    • Außenmaße 10,57x8,92=94,3
    • Architektenleistung (Festpreis, ca. 8.000€) und Kellerbau separat zu beauftragen (d.h. mindestens drei Verträge)
    • Danwood empfiehlt Partner-Kellerbauer Glatthaar und auch ihnen bekannten Architekten
  • Angepasstes Katalog-Fertighaus von Fingerhaus
    • Außenmaße 9,75x8,35=81,4
    • Architektenleistung und Keller sind im Angebot enthalten, d.h. nur ein Vertrag
Was ist denn eine "moderate Hangneigung": Wohn-UG talseitig ab Normalbrüstung ohne Lichtschächte oberirdisch oder gar sogar bodentief oberirdisch ?
75 oder 65 qm Wohnfläche in der Grundfläche sind ja schon´mal keine gleichwertig großen Häuser. Insofern hinkt der Vergleich.

Nun ist ersteres Angebot, trotz größerer Hausgröße, ca. 25.000€ günstiger. Da Danwood in Polen und Fingerhaus in Deutschland produziert, erklärt sich der Preisunterschied vielleicht schon.
Das ist Unfug. Wenn Euch das "kleinere" Haus wirklich genügt, sehe ich keinen Grund für ein größeres. Der Mythos "Polen = Discount" taugt nicht wirklich als Erklärungsersatz.

Der Keller soll teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden, d.h. der Hauseingangsbereich und das Arbeitszimmer für Home Office wird im Keller liegen.
Aha, demnach reden wir von einer talseitigen Erschließung. Genießt man dann vom Wohnzimmer trotzdem im Katalog-EG den Talblick, oder soll es in einen ansteigenden Garten gehen ?

Unsere Sorge ist, dass wir bei dieser Konstellation als Bauherren zerrieben werden, bzw. ohne fachliche Expertise zeitweise Bauleiter spielen müssen
Da dies eine der berechtigsten Sorgen aller Zeiten sein dürfte, liest sich die Idee
sobald die Planung soweit steht, Keller mitsamt Erdarbeiten auszuschreiben und dem Besten den Zuschlag zu geben. Im Idealfall ist das dann Glatthaar,
für mich als absoluter Kamikaze-Widerspruch, denn
Mein Verständnis wäre, dass der Kellerbauer basierend auf Plänen von Danwood bzw. des Architekten den Keller stellt. Diese Vorgaben sollten dann auch Vertragsbestandteil werden.
um Vertragsbestandteil zu werden, muß der "Keller" zwingend in den Leistungsumfang des Vertrages hinein. Auszuschreiben gibt es hier insofern nichts, wie der Zuschlag an den Kellerbauer des Hausherstellers hier als Idealfall wie Frau Altkanzlerin gesagt hätte "alternativlos" ist.

Ist auch ne Frage der Verantwortung. Wenn dein Kellerbauer nicht liefert, warum auch immer, dann ist das dein Problem und der Hausbauer kann dich in die Pflicht nehmen, wenn der Stelltermin platzt.
Kommt alles aus einer Hand, ist es das Problem des Hausbauers, die Bauzeitgarantie gilt.
Aber da der eine Ansprechpartner diese Klärungen und das Risiko übernimmt, ist das selbstverständlich teurer, als wenn der Bauherr sich damit aufreibt.
Ich habe im Zitat ein entscheidendes kleines Wort gestrichen. Bei jeder Aufspaltung in separate Verträge entstünde ein Teufelsdreieck zulasten des Bauherrn:
OKKD ist eine paßkritische Schnittstelle, die man tunlichst "in einer Hand" lassen sollte, zumindest was die Gesamtverantwortung angeht [...]. Mit der Aufteilung des Hausbauvertrages in zwei eigenständige Teile hast Du die Flanke dafür geöffnet, daß im Problemfall beide Beteiligte sich einen schlanken Fuß machen und dem jeweils anderen die Schuld (oder zumindest die Zuständigkeit) in die Schuhe schieben können.
Der Bodenplatten / Keller Hersteller mißt die Höhe vom linken Kanaldeckel als Bezugspunkt (leider vom "anderen links") bzw. die Kellerdecke hat die Durchbrüche mit den Koordinaten x/y in "Metern nach Christus" geplant, aber in "Metern zzgl. Mehrwertsteuer" ausgeführt und dergleichen mehr. Deshalb braucht es hier unabdingbar eine Personalunion des potentiellen Schuldigen und Verantwortlichen.

Damit wäre so weit der Anbieter ohne Kellerintegration in den Vertragsumfang ohnehin bereits kategorisch aus dem Spiel gefallen.

Ich schließe mich jedoch weitergehend dem Vorschlag
Ich würde es, wie gesagt, anders angehen und den Grundriss selbst von einem unabhängigen Architekten in Entwurfsform entwickeln lassen. Von mir aus gern auf Basis Beispiele Standardgrundrisse von den favorisierten Hausbaufirmen, aber immer unvoreingenommen, um das Beste aus der Hang, Grundstück, Blickachsen und euren Bedürfnissen rauszuholen – das ist wirklich Gold wert.
vollstumfänglich an - nicht nur theoretisch, sondern gerne auch praktisch (siehe extern "Weichenstellung: Zusteuern auf die Umsetzung"). Hier kann ein Kataloghaus grundsätzlich nur sehr bedingt Verwendung finden. An der prinzipiell empfehlenswerten Wahl eines Katalogentwurfes kann man viel Geld verlieren, wenn man die Hanglage nicht befriedigend berücksichtigt. Das Grundmodell sollte also "zu klein" gewählt sein, um einschließlich des vom Grundstück aufgezwungenen Mehrkellers nicht zu einem überbefriedigten Bedarf an Wohnraum zu führen. Der TE möge mal das Grundstück herzeigen (Yvonnes berühmten #Fragebogen auszufüllen nicht vergessen!), danach kann man hier substantiierten Rat geben. Dann soll ein freier Architekt das "Modul A" (siehe "Ein Hausbau-Fahrplan, auch für Sie: das Phasenmodell der HOAI!) erledigen, mit dessen Ergebnis während der Teigruhe in die Weichenstellung gegangen werden kann. Je nach deren Ergebnis geht man dann für entweder nur die Leistungsphase 3 oder das volle "Modul B" wieder zum Architekten und später eventuell zu einem in der Weichenstellung gefundenen Anbieter.

Daß der TE dann mit einem Holzer glücklich wird, will ich nicht ausschließen, ist jedoch insofern in Hanglage unwahrscheinlich, wie (bis auf den Staudenschreiner) fast keine Holzer auch erdberührt bauen. Dann wäre ein Hybridbau wahrscheinlich.

Für die Mitleser gehe ich noch flugs auf die Fragestellung aus der Überschrift ein:
Zweitens ist es hier nicht der Architektenvertrag, sondern der Keller, der das Angebot "komplett" macht.
Und erstens ist der Inklusivarchitekt eines GU / Hausherstellers immer einer, der (in dieser Auftragsform) nur die "notwendigen" Architektenleistungen übernimmt - also ausschließlich diejenigen, die mit der Vorlageberechtigung zu tun haben (und die stehen auf einem völlig anderen Blatt als die Aspekte der Bauherrenwunschumsetzung, auch aus einem ganz anderen Film).
 
Zuletzt aktualisiert 22.10.2024
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