Zuletzt aktualisiert 10.03.2025 Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Darlehensanbgebot für Weiterfinanzierung >> Zum 1. Beitrag <<
Einfach runtersetzen ist nie! Weder beim Forward, noch bei sonstigen (erst recht abenteuerlichen) Konstrukten. Sobald sich die Kapitalnutzungsdauer verlängert ( = geringere Tilgung) sind neue Verträge fällig.