M
Momad
Eine ESIS habe ich schon bekommen und da ist alles sehr ausführliche geführt einschließlich "Hinweis zur Übertragung und Abtretung der Darlehensforderung":
Bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung besteht die Möglichkeit für die Bank, die Darlehensforderung
(einschließlich Tilgung-, Zins-, Ersatz- und Kostenansprüchen sowie Ansprüchen aus der Restschuld) mit Zustimmung des Darlehensnehmers im Wege der Abtretung auf Dritte zu übertragen.
Bei nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung besteht die Möglichkeit für die Bank, die Darlehensforderung (einschließlich Tilgung-, Zins-, Ersatz- und Kostenansprüchen sowie Ansprüchen aus der Restschuld) auch ohne Zustimmung des Darlehensnehmers im Wege der Abtretung auf Dritte zu übertragen.
Es besteht generell die Möglichkeit, dass das Darlehensverhältnis im Wege der Betriebsumwandlung
übergeht. Zitat Ende.
Welche Bestandteile hat so einen Darlehensvertrag noch? Oder ist was im ESIS massgebend?
Bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung besteht die Möglichkeit für die Bank, die Darlehensforderung
(einschließlich Tilgung-, Zins-, Ersatz- und Kostenansprüchen sowie Ansprüchen aus der Restschuld) mit Zustimmung des Darlehensnehmers im Wege der Abtretung auf Dritte zu übertragen.
Bei nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung besteht die Möglichkeit für die Bank, die Darlehensforderung (einschließlich Tilgung-, Zins-, Ersatz- und Kostenansprüchen sowie Ansprüchen aus der Restschuld) auch ohne Zustimmung des Darlehensnehmers im Wege der Abtretung auf Dritte zu übertragen.
Es besteht generell die Möglichkeit, dass das Darlehensverhältnis im Wege der Betriebsumwandlung
übergeht. Zitat Ende.
Welche Bestandteile hat so einen Darlehensvertrag noch? Oder ist was im ESIS massgebend?