Hat man nicht die Gewährleistung auf Baumängel? Und ein Mangel muss ja schon bei Abnahme bestanden haben oder aber nachweislich übersehen worden sein. Die Gewährleistung sichert genau das ab.
Ein Gerät, was altersmüde geworden ist, zählt mM nicht zu einer mangelnden Handwerkerleistung.
Das kann man so und so sehen. Bei einer Pumpe die innerhalb von 5 Jahren kaputt geht könnte man schon davon ausgehen, dass sie von Anfang an mangelhaft war. Pumpen sind schließlich keine Verschleißteile wie zum Beispiel Leuchtmittel.
Hat man nicht die Gewährleistung auf Baumängel? Und ein Mangel muss ja schon bei Abnahme bestanden haben oder aber nachweislich übersehen worden sein. Die Gewährleistung sichert genau das ab.
Ein Gerät, was altersmüde geworden ist, zählt mM nicht zu einer mangelnden Handwerkerleistung.
Da bist du aber großzügig. Ne Pumpe, die nur 3 Jahre hält und dann hops geht, wird man wohl kaum als altersmüde bezeichnen dürfen. Pumpen sind dafür gebaut 10 Jahre zu laufen, alles andere wäre für unsere Kunden inakzeptabel. Passiert sowas öfter, ist man schnell runter von der Lieferantenliste.