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lesmue79
Guten Morgen zusammen,
Frage zur Abnahme:
Ab wann gilt ein Fertighaus mit Werkvertrag laut Baugesetzbuch als abgenommen?
Wenn ich dem Subunternehmer (Heizungsbauer) bei der Einweisung in die Heizungs ein Protokoll unterschreibe, wo kleinere Mängel aufgeführt sind. Eine Mangelfreie Abnahme jedoch nicht angekreuzt ist. (Stichwort Sichtbare und nicht Sichtbare Mängel)?
Oder wenn die offizielle Übergabe des Hauses durchs Fertighaus-Unternehmen bzw. dem Bauleiter mit Finaler Schlüssel-Übergabe und entsprechendem Protokoll erfolgt?
Gibt's auch so etwas wie ne Stille Abnahme durch mich wenn ich im Vorfeld (nach mündlicherAbsprache mit der Hausbaufirma) schon kleinere Arbeiten im Haus ausführe?
Zb. Löcher für Decken-Spots bohren, Bauseitigen Photovoltaik-Anlage schon vorbereiten lasse, so lange das Gerüst noch steht?
Frage zur Abnahme:
Ab wann gilt ein Fertighaus mit Werkvertrag laut Baugesetzbuch als abgenommen?
Wenn ich dem Subunternehmer (Heizungsbauer) bei der Einweisung in die Heizungs ein Protokoll unterschreibe, wo kleinere Mängel aufgeführt sind. Eine Mangelfreie Abnahme jedoch nicht angekreuzt ist. (Stichwort Sichtbare und nicht Sichtbare Mängel)?
Oder wenn die offizielle Übergabe des Hauses durchs Fertighaus-Unternehmen bzw. dem Bauleiter mit Finaler Schlüssel-Übergabe und entsprechendem Protokoll erfolgt?
Gibt's auch so etwas wie ne Stille Abnahme durch mich wenn ich im Vorfeld (nach mündlicherAbsprache mit der Hausbaufirma) schon kleinere Arbeiten im Haus ausführe?
Zb. Löcher für Decken-Spots bohren, Bauseitigen Photovoltaik-Anlage schon vorbereiten lasse, so lange das Gerüst noch steht?