Definition bzw Beginn Abnahme

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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lesmue79

Okay schon mal Danke war da etwas verunsichert, weil der Heizungsbauer im Zuge der Einweisung auf seinem Protokoll nen Mini-Mangel aufgeschrieben hatte. Es war aber explizit nirgendwo eine Mangelfreie Abnahme angekreuzt.

Alle arbeiten die ich bisher am Haus in Eigenregie ausgeführt habe (Eckventile Waschtisch montieren) oder durch ein anders jedoch von mir beauftragtes Unternehmen (Photovoltaik-Anlage auf dem Dach montieren) fand in Absprache mit dem Bauleiter und oder dem GU-Gewerk statt.
 
S

Snowy36

Ja und deswegen sollte man mit seinem Fall zum Anwalt gehen ! Die 200 Euro sind gut investiert ! Denn wo VOB draufsteht ist zB nicht immer VOB drin . Nur mal so als Beispiel . Bringt mir nichts mir durchzulesen was in der VOB geregelt ist wenn der Handwerker mir diese nicht vorgelegt hat gilt sie nicht . Dann gilt Baugesetzbuch und DAS kann dir für deinen Fall nur der Experte sagen u kein Forum !

die pauschale Aussage :Einzug = Abnahme kann ich so nicht stehen lassen !
 
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fragg

hängt davon ab ob VOB ja oder nein.

wenn VOB, dann nimmt das folgegewerk das vorhergehende als mängelfrei ab, wenn es mit der Arbeit beginnt. wenn DU das folgegewerk "Malern" bist und du fängst an zu Maler, kannst du danach nichts mehr an Trockenbau oder putz kritisieren.

Abnahme ist üblicherweise aber ein Termin mit Bauleiter bei dem üblicherweise ein abnahmeprotokoll geführt und unterschrieben wird. was steht in deinem vertrag?
 
Vicky Pedia

Vicky Pedia

Dann gilt Baugesetzbuch und DAS kann dir für deinen Fall nur der Experte sagen u kein Forum !
die pauschale Aussage :Einzug = Abnahme kann ich so nicht stehen lassen !
Dass es auch hier Experten gibt, hältst Du für ausgeschlossen? Lies bitte einfach mal ein wenig. Du hast eben schlicht und ergreifend nicht recht!
 
S

Snowy36

Also ich war mit genau dem Thema beim Anwalt , dann bist du wohl ein größerer Experte als dieser u ich frage ich Zukunft dich .
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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