K
Kinim
Wir haben unseren Altbau Sanieren lassen und dabei sowohl eine Außenfassade (Holz) sowie mehrere Innenwände (Ziegel) abreißen lassen. Mir ist bekannt, dass zur Abrechnung Aussparungen bis 2,5 qm übermessen werden. Was mir aber nicht klar ist: wie ist denn in diesem Zusammenhang eine Aussparung definiert? Muss diese an allen Seiten von einer Wand/Fassade umgeben sein, oder wird eine Türöffnung auch als Aussparung gewertet? Diese ist unten ja offen und nicht wie ein Fenster rundherum eingefasst.
Über eine Antwort – vielleicht sogar mit Kopie der entsprechenden Stelle aus der VOB – würde ich mich sehr freuen!
Über eine Antwort – vielleicht sogar mit Kopie der entsprechenden Stelle aus der VOB – würde ich mich sehr freuen!