Definition für eine Einliegerwohnung

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Zuletzt aktualisiert 03.01.2025
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T

toxicmolotof

Fasse dich doch bitte länger, anstatt dem TE einfach eine Straftat zu unterstellen.
Nur für dich und den TE:

Bitte benutzt die Forensuche. Dieses Thema wurde in den letzten 3 Jahren jährlich mindestens einmal, wenn nicht öfter in aller Tiefe diskutiert. Immer mit dem Ergebnis, dass die Planung allein als Zweifamilienhaus oder EFHmELW nicht ausreichend ist.

Die komplette Bauausführung samt Brabdschutz, ggf.. Lärmschutz, Lüftung, Elektro, zusätzlichem Stellplatz und allem was dazugehört muss wie geplant ausgeführt werden. Sobald nur eine Türe nicht vorhanden ist (weil kann man ja später machen), sind die Bedingungen nicht erfükkt. Diese Kosten dürften die Förderung übersteigen. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist indes nicht zwingend notwendig.

Ich formuliere das hier grundsätzlich so extrem, weil hier jeder, der hier Steuern zahlt, diese Falschsubventionen mitzahlen muss. Also verschwendet keinen Gedanken daran, "Fördermittel abzugreifen" wie es so schön in einem anderen Thread dazu hieß.
 
A

Alex85

Danke, wurdest dann ja doch ausführlich
Ich sehe in deinen Aufzählungen kein Hindernis. Der TE hat zB die zu setzende Tür explizit genannt und er hat sowohl den Planer als auch den Ausführenden beauftragt, 2 Wohneinheiten zu bauen. In den Förderbedingungen ist weiterhin kein Ausschluss zu finden. Insofern reduziert sich das Drama hier auf die Moralkeule und ist weit von der Strafgesetzgebung entfernt.

Schon mal überlegt, dass es nur bauliche Anforderungen gibt und keine weitergehende Prüfung, zB. ob wirklich eine weitere Partei im Zeitraum x einzieht, weil das für den Steuertopf wirtschaftlicher sein könnte?

Deshalb ist der Hinweis auf die Forensuche für mich auch so unbefriedigend, weil dort nichts als Drama und Moral zu finden ist. Wenn du eine passende, sachdienliche Verlinkung innerhalb des Forums zur Hand hast, teile sie gerne.
 
T

toxicmolotof

Vielleicht liegt das Problem des Bauleiters gar nicht bei der Förderung, sondern einfach da, wo der Bebauungsplan maximal Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zulässt? Zwei Wohneinheiten a 70qm sind ein Zweifamilienhaus, da eine Einliegerwohnung eher* eine untergeordnete Rolle spielt...

*fachlich keine Ahnung.

"Wir wollen wie gesagt später einmal die Möglichkeit haben diese Einheit zu vermieten (bevorzugt an Familienangehörige) UND natürlich die entsprechenden KfW Subvention nutzen. Denke das ist alles legitim!!!?!?"

Wenn beide Wohnungen als eigene Wohnungen genutzt werden sollen, ist das natürlich legitim. Das setzt voraus, dass dort die Führung eines eigenständigen Haushaltes (samt Küchenanschlüssen, nicht Küche) möglich ist.

Insofern lese ich daraus, dass es hier aktuell (nicht später) lediglich darum geht, die Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.

Und dazu sage ich: Lohnt nicht, denn wer A sagt, muss auch B sagen.
 
Zuletzt aktualisiert 03.01.2025
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