P parcus 9 August 2010 Teilen #7 Bei einer Überschreitung der Bausumme kann der Bauherr im Normalfall die zusätzlich entstandenen Kosten nicht erstattet bekommen. Zum Vergrößern anklicken.... Ist schon klar, das ist auch kein Kapitalschaden, aber die anfallenden Zinsen.
Bei einer Überschreitung der Bausumme kann der Bauherr im Normalfall die zusätzlich entstandenen Kosten nicht erstattet bekommen. Zum Vergrößern anklicken.... Ist schon klar, das ist auch kein Kapitalschaden, aber die anfallenden Zinsen.