Musketier
Irrtum, Grunderwerbsteuerpflichtige Geschäfte sind von der Umsatzsteuer ausgenommen.Die Antwort von "Musketier" im Zusammenhang mit Steuerersparnis/erbrachter Leistung/BT vergißt Du am Besten ganz schnell, denn sie stimmt so nicht. Du zahlst als Endkunde immer die volle MwSt mit;
Das bestreitet auch keiner. Brutto heißt ja nur Endbetrag und den bekommt man vom Bauträger genannt. Bei Bauträger ist Netto = Brutto.wir alle sind verpflichtet, Dir als Privatkunden "Brutto"-Beträge zu benennen.
Da der Bauträger selbst die Umsatzsteuer aus den Vorleistungen und aus dem eingekauften Material nicht vom Finanzamt wiederholen darf, muß der Bauträger für seine Kalkulation den Bruttobetrag (inkl. UST) als Kosten ansetzen. Dies legt er natürlich auf den Endkunden mit um. Für den eigentlichen Gewinn des Bauträgers und die Lohnleistung muß aber keine UST abgeführt werden.
Du kannst ruhig einem Steuerexperten mal was glauben. :)
Um das mal am Beispiel zu rechnen:
Fremdleistungen von Subs 100T€ + 19T€ UST
Material 50T€ + 9,5T€ UST
Erbringung Leistungen durch eigenes Personal 50T€
Gewinn 20T€
Grundstückswert 100T€
Kalkulation vom Bauträger
Fremdleistungen 119T€
Material 59,5T€
eigene Lohnleitungen 50T€
Gewinn 20T€
Preis Haus 248,5T€
+ Grundstück 100T€
Gesamtpreis 348,5T€
+darauf Grunderwerbsteuer (5%) 17.425 €
=Gesamtkosten 365.925€
Kalkulation für GÜ/GU
Fremdleistungen 100T€
+Material 50T€
+eigene Lohnleistungen 50T€
+Gewinn 20T€
=Nettobetrag 220T€
+UST 41,8T€
=Preis für Endkunde 261,8T€
+ Grundstück 100T€
+ Grunderwerbsteuer 5T€
= 366.800€
Je höher die Grunderwerbsteuer (3,5-5%) und je mehr Leistungen durch Subs erbracht werden, desto eher lohnt sich die GU/GÜ/ Architektenvariante.