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dobbelhaus
Hallo!
in der Baugenehmigung steht unter Auflagen Nr. 4, dass von einem staatlich geprüften Sachverständigen der Standsicherheitsnachweis geprüft werden soll.
Es geht um eine Doppelgarage, die in einem Neubaugebiet in NRW errichtet werden soll.
Leider sitzt der Architekt und gleichzeitig der staatl. geprf. Sachverständigen in Spanien fest und wir wollten kurzfristig mit dem Bau beginnen.
Ich habe aber auch in der Landesbauordnung von Nrw gelesen, dass diese Bescheinigung oder Statik überhaupt für Garagen ab 100m2 erforderlich sei.
Wie ist die Sachlage, brauche ich überhaupt diese Bescheinigungen mit der Baubeginnanzeige?
Danke.
in der Baugenehmigung steht unter Auflagen Nr. 4, dass von einem staatlich geprüften Sachverständigen der Standsicherheitsnachweis geprüft werden soll.
Es geht um eine Doppelgarage, die in einem Neubaugebiet in NRW errichtet werden soll.
Leider sitzt der Architekt und gleichzeitig der staatl. geprf. Sachverständigen in Spanien fest und wir wollten kurzfristig mit dem Bau beginnen.
Ich habe aber auch in der Landesbauordnung von Nrw gelesen, dass diese Bescheinigung oder Statik überhaupt für Garagen ab 100m2 erforderlich sei.
Wie ist die Sachlage, brauche ich überhaupt diese Bescheinigungen mit der Baubeginnanzeige?
Danke.