Doppelhaushälfte 1959 Kaufen und Sanieren? Vorschläge/Tipps erwünscht

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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nordanney

Sind keine für den Erbbauberechtigten gute Vereinbarungen. Ich als Immobilienbanker würde das Objekt auf keinen Fall kaufen.

Die Höhe des Erbbauzinses kann recht frei nach den aktuellen Marktgegebenheiten angesetzt werden. Somit siehe meine Berechnung oben. Mit den 450€ pro Monat wäre es schon sehr günstig und könnte trotzdem ein Jahr später massiv weiter erhöht werden.

Ausgleichszahlung nur zu 2/3 des Wertes der Aufbauten, dem "gemeinen Wert" ==> Marktwert. Somit Verlust von 1/3.

P.S. Du hast übrigens kein Recht, die Laufzeit des Erbbaurechtes zu verlängern. Das kann ausschließlich der Eigentümer!
 
L

LenaR

Die Höhe des Erbbauzinses kann recht frei nach den aktuellen Marktgegebenheiten angesetzt werden. Somit siehe meine Berechnung oben. Mit den 450€ pro Monat wäre es schon sehr günstig und könnte trotzdem ein Jahr später massiv weiter erhöht werden.
Also wenn du schon sagst, dass es 450€ sehr günstig ist und es keine Problem gibt den Zins ständig zu erhöhen, dann müssen wir uns den Kauf echt gut überlegen. Schon mal vielen Dank für die Hilfe, es ist echt toll, dass man mal eine andere Meinung lesen kann und dann vielleicht kritischer an die Sache geht. Wir wollen ja ein Eigenheim und nicht bis ans Ende unsere Tage an jemanden Geld bezahlen für die Wohnung. Und falls wir dann älter sind und trotzdem 1000€pro Monat als Zins zahlen.. vielleicht nicht das was wir machen sollen.

Ich habe es aus dem Vertrag nicht verstanden, dass wir es nicht verlängern dürfen, ich dachte beide Parteien. Ist natürlich scheiße, wenn in 2058, das Waisenhaus es nicht verlängert und wir 1/3 Verlust machen.

Ich höre aber gerne was andere dazu denken. Das ist echt hilfreich. Danke.
 
N

nordanney

Ich habe es aus dem Vertrag nicht verstanden, dass wir es nicht verlängern dürfen, ich dachte beide Parteien.
Das steht so im genannten Paragraphen der Erbbaurechtsverordnung - der Eigentümer muss Euch Grundstück. 2/3 des Hauswertes nach Ablauf zahlen. Diese Zahlung kann er abwenden, wenn er Euch eine Verlängerung der Erbbaurechtsvertrags anbietet. Allerdings nur für die voraussichtliche "Lebensdauer" des Hauses, nicht wieder 99 Jahre.

Die Alternative für Euch ist, solch ein Grundstück zu kaufen. Kostet dann aber eine halbe Million € fürs Grundstück + Kaufnebenkosten (in der von Euch gesuchten Lage). Könntet Ihr die halbe Million für 5.400€ im Jahr finanzieren? Würde für 1% Zinsen reichen. Deshalb meine Aussage, das Erbbaurecht ist auch mit 450€ im Monat günstig.
 
montessalet

montessalet

Sind keine für den Erbbauberechtigten gute Vereinbarungen. Ich als Immobilienbanker würde das Objekt auf keinen Fall kaufen.

Die Höhe des Erbbauzinses kann recht frei nach den aktuellen Marktgegebenheiten angesetzt werden. Somit siehe meine Berechnung oben. Mit den 450€ pro Monat wäre es schon sehr günstig und könnte trotzdem ein Jahr später massiv weiter erhöht werden.

Ausgleichszahlung nur zu 2/3 des Wertes der Aufbauten, dem "gemeinen Wert" ==> Marktwert. Somit Verlust von 1/3.

P.S. Du hast übrigens kein Recht, die Laufzeit des Erbbaurechtes zu verlängern. Das kann ausschließlich der Eigentümer!
Sehe ich genau so: Aus meiner Sicht gibt es zwei wesentliche negative Punkte.
1. Das Erbbaurechts kann von euch nicht verlängert werden - nur vom Rechtegeber.
2. Die zahlen dann bloss 2/3 des Hauswertes: Das ist unüblich und für euch extrem negativ.

Wenn ihr irgendwelche Alternativen habt: Nehmt die. Das hier würde ich persönlich NIE machen. Das Risiko wäre mir zu gross.
 
Winniefred

Winniefred

Ich denke unter den Umständen würde ich es nicht kaufen. Das finanzielle Risiko und die finanzielle Planungsunsicherheit wären es mir nicht wert. Dann lieber weitersuchen und etwas kaufen, was man auch wirklich ohne Wenn und Aber sein eigen nennen kann.
 
B

Buchweizen

Ich als Immobilienbanker würde das Objekt auf keinen Fall kaufen.
Ich als Nicht-Banker aber auch nicht.

Ich mein, ich kenn ja die Not der Bewohner der "Top 5"-Großstädte. Aber dieser Bau ist eine Bruchbude! Gepflegt, ja, aber dennoch kernsanierungswürdig. Dafür 610.000 € aufzurufen ist eine Frechheit, nichts anderes, und einzig und allein der Lage geschuldet, die man dazu noch lediglich mietet, nicht kauft.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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