N
nordanney
Sind keine für den Erbbauberechtigten gute Vereinbarungen. Ich als Immobilienbanker würde das Objekt auf keinen Fall kaufen.
Die Höhe des Erbbauzinses kann recht frei nach den aktuellen Marktgegebenheiten angesetzt werden. Somit siehe meine Berechnung oben. Mit den 450€ pro Monat wäre es schon sehr günstig und könnte trotzdem ein Jahr später massiv weiter erhöht werden.
Ausgleichszahlung nur zu 2/3 des Wertes der Aufbauten, dem "gemeinen Wert" ==> Marktwert. Somit Verlust von 1/3.
P.S. Du hast übrigens kein Recht, die Laufzeit des Erbbaurechtes zu verlängern. Das kann ausschließlich der Eigentümer!
Die Höhe des Erbbauzinses kann recht frei nach den aktuellen Marktgegebenheiten angesetzt werden. Somit siehe meine Berechnung oben. Mit den 450€ pro Monat wäre es schon sehr günstig und könnte trotzdem ein Jahr später massiv weiter erhöht werden.
Ausgleichszahlung nur zu 2/3 des Wertes der Aufbauten, dem "gemeinen Wert" ==> Marktwert. Somit Verlust von 1/3.
P.S. Du hast übrigens kein Recht, die Laufzeit des Erbbaurechtes zu verlängern. Das kann ausschließlich der Eigentümer!