B
Bauexperte
Wie 'lastdrop' richtig geantwortet hat, gibt es nach 5 Jahren keine Probleme mehr ... sofern nicht welche vorliegen und nicht behoben wurden.Nun meine Frage: KFW40 ohne Lüftungsanlage.... muss ich da mit Problemen rechnen?
Es gibt entweder einen Bebauungsplan oder es galt seinerzeit § 34. Eine BB muß es nicht zwangsläufig geben; alternativ detaillierte Ausschreibungsunterlagen + Dokumentation beim Bau via Architekt in Einzelgewerkevergabe oder Notarvertrag beim Kauf über BT.Was mir komisch vorkommt: Eine Baubeschreibung gibt es anscheinend nicht, genauso wenig wie einen Bebauungsplan. Kann das wirklich sein, dass es keine Baubeschreibung gibt bei einem Haus von 2010? Zumindest für die Genehmigung ist die doch zwingend erforderlich, und so etwas schmeißt man doch nicht etwa weg? Ich bin skeptisch, zu Recht?
Was auch immer Du entscheidest, tue es _ohne_ zu sehr vom günstigen Angebot geleitet zu werden. Suche Dir einen Sachverständigen mit Schwerpunkt Bestand und begehe mit ihm die Immobilie. Erst, wenn dessen Expertise vorliegt, solltest Du entscheiden.
Liebe Grüsse, Bauexperte