Im Bebauungsplan ist das geregelt!
Meist ist es das Gemeinschaftsgrundstück, was 2 Wohneinheiten erlaubt. Somit also 2 Doppelhaushälften: ein Doppelhaus, 2 Doppelhaushälften = 2 Wohneinheiten.
Es gibt auch Doppelhaushälften-Regelungen mit 2 Wohneinheiten, allerdings recht selten, da zu einer Wohneinheit meist mindestens ein Stellplatz generiert werden muss, ggf. auch 2. Das würde bei einer Doppelhaushälfte mit zwei Wohneinheiten 4 Stellplätze bedeuten, was oft gar nicht möglich ist.