Doppelhaushälfte mit WU-Keller: Wie wird die Kommunwand betrachtet?

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NilsHolgersson

Hallo in die Runde,

wir bauen eine Doppelhaushälfte massiv mit WU-Keller. Ein großer Kellerraum ist als Hobbyraum angedacht (Keller 3 auf dem Bild). Die drei von vier Wänden in diesem Raum wurden mit Kalkzementputz bekleidet - außer die Kommunwand zu Nachbarn (s. Foto). Die Kommunwand ist auch die WU-Betonwand.
Aus optischen Gründen möchten wir diese auch verputzen lassen - die Frage ist, ob es noch als vertragliche Leistung gilt (GU) oder sollen wir es extra bezahlen.
Im Vertrag steht: "die Innenseiten der WU- Beton-Kelleraußenwände im Bereich Keller 3 werden mit einem 1-lagigen Kalkzementputz fachgerecht verputzt und weiß gestrichen".
Der Teufel steckt im Detail, wie immer: da steht WU-Außenwände, und ich vermute, dass die Kommunwand nicht als Außenwand, sondern als Trennwand/Innenwand interpretiert wird.
Ich habe Anfrage gestellt, nun warten wir ab, die zuständige Mitarbeiterin hat nun 2 Wochen Urlaub.
Habt ihr Tipps und Erfahrungen zu dieser Wortspielerei? Wie wird diese Wand aus gutachterlicher Sicht betrachtet?

Danke Euch!
Gruß
 

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11ant

11ant

wir bauen eine Doppelhaushälfte massiv mit WU-Keller. [...] ich vermute, dass die Kommunwand nicht als Außenwand, sondern als Trennwand/Innenwand interpretiert wird.
Der Begriff der Außenwand bezieht sich auf ein Gebäude, nicht auf eine Häusergruppe. Kommunwände im hergebrachten Sinne (gemeinsam / einschalig) gibt es schon lange nicht mehr neu gebaut. Auch in den Spalt zwischen den beiden Außenwänden kann Wasser gelangen und soll aus der Gebäudesubstanz herausgehalten werden. "Ein bißchen schwanger" gibt es nicht - ebensowenig "einseitig WU". Auffassungsunterschiede zwischen AG und AN schließt das freilich nicht aus. Für diese Position einen Aufpreis hinzunehmen, wird gegenüber einem Rechtsstreit günstiger sein.
 
schubert79

schubert79

Dort noch Putz aufzuziehen ist doch für den Putztrupp kein Aufwand. Red auf der Baustelle mit Ihnen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.01.2025
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