Es kam nun noch die Rückmeldung, dass wir jeweils eine Anbau-Baulast eingetragen bekommen müssen, damit wir auch wirklich an die Grenze bauen dürfen (wie üblich bei einem Doppelhaus). Die Baulast kann aber erst eingetragen werden, wenn beide genehmigungsverfahren laufen.
Kennt das jemand? Ich dachte, wenn man ein Doppelhaushälfte-Grundstück kauft, ist auch auch klar, dass man eben an diese Grundstücksgrenze bauen darf.
So, muss man ja wirklich solange warten, bis beide Parteien zumindest so weit sind, dass die Genehmigungsplanung fertig ist.